05.02.2021 - 6.1 Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Littmann:

-          wie groß wird die Lärmbelästigung werden?

Herr Haker:

-          Wir haben das so organisiert, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Werte eingehalten werden. Der Bauprozess soll so umgesetzt werden, dass die Landwirtschaft gut funktioniert im vernünftigen Miteinander mit der Gemeinde.

Herr Kramm:

-          wie viel Dezibel werden genau erreicht?

-          Die Anlage soll etwas weiter 50 – 100 m nach unten gebaut werden.

Bürgermeister:

-          Darüber können wir nicht befinden. Bauaufsicht und Genehmigung liegt beim Landkreis. Der muss darüber befinden, ob Geräusche usw. den Anforderungen gerecht werden. Der Bauantrag entspricht dem, was uns heute vorgestellt wurde.

Frau Littmann:

-          Wir zählen als Wohngebiet: es gibt einen Unterschied zwischen Wohnbebauung und landwirtschaftlichen Betrieb. Wir machen uns Sorgen wegen der Grundstückspreise. Wir hätten uns gewünscht, mit einbezogen zu werden. Im Sommer wird oft sehr früh schon Lärm gemacht.

Herr Haker:

-          Diese Zusammenhänge wurden beachtet.

Herr Henke:

-          Ich bitte darum, dass solche Belästigungen auch an uns herangetragen werden.

Bürgermeister:

-          Es gibt Vorgaben, die am Tage und in der Nacht einzuhalten sind.

-          Der Landkreis hat hier die Hand drauf als Kontrollorgan, nicht die Gemeinde.

Enrico Schult:

-          Es ist gut, dass wir diese Dringlichkeitssitzung eingerichtet haben.

-          Meine Erfahrungen aus Volksdorf sind, dass so eine Anlage kaum belästigend sind, weder mit Geräusch noch durch Staub.

-          Wir haben Verständnis für den Landwirt und auch für die Anwohner.

Herr Ahrend:

-          Wir wollten den geringsten Fahrweg gestalten. Wir fahren nur um die Halle rum, kippen ab und fahren wieder zurück.

Enrico Schult:

-          Welchen Fahrweg nehmen die LKW?

-          Schulweg ist für 5,5 t ausgelegt,

-          Der Gemeinderat soll die Straßen in Augenschein nehmen und evt. eine Tonnenbegrenzung festlegen.

-          Schulweg und Heuweg sind Gemeindestraßen, für die sind wir als Gemeinde zuständig. Eine Verschiebung des Verkehrs von Nossendorf nach Medrow.

Herr Henke:

-          Wir zahlen Gewerbesteuer und dürfen deshalb auch die öffentlichen Wege nutzen.

Fred Schult:

-          Laut: Abluft über Dach 83 – 90 Dezibel

Herr Kramm:

-          Ich kann mich für die Türme vor meinem Wohnzimmer nicht begeistern. Er kann sie bauen, aber ein Stück weiter runter.

Fred Schult:

-          Ich habe für die Bedenken Verständnis. Wir müssen hier eine Entscheidung treffen. Wir hätten zuvor eine Einwohnerversammlung machen sollen, um gemeinsam über diesen Plan zu sprechen. Ich kann das verstehen.

Tino Stambusch:

-          Wäre es möglich, die Anlage etwas weiter nach hinten zu versetzen? Oder an Stelle der Halle?

Heiko Ahrend:

-          Die Lagerhalle brauchen wir für Heu und Stroh.

-          Die Anlage läuft 6 Wochen im Jahr und auch nicht ununterbrochen.

Frau Littmann: -

-          Wenn das Ding läuft laden wir euch zum Kaffee ein und ihr hört euch das an. Dann finden wir eine Lösung.

Bürgermeister:

-          Ich als Betreiber kann sagen, dass die Geräusche weitaus geringer sind als früher.

-          Die Zeit, die diese Anlage läuft, ist eine kurze im Jahr. Die LKW haben im Gegensatz zu Traktoren weniger Geräuschentwicklung und der Transport erfolgt innerhalb des Arbeitstages.

-          Zum Thema Brandschutz: der bekannte Löschteich entspricht nicht den Bedingungen, der Bauherr baut einen eigenen Löschteich.

-          Idee: dieser sollte dann auch für die Gemeinde nutzbar sein.

-          Wir kommen jetzt zum Beschluss.

Fred Schult:

-          Kannst Du bitte die Beschlussvorlage vorlesen, dass die anwesenden Bürger sie hören können?

Bürgermeister:

-          Ja.

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Nossendorf erteilt gem. § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag auf Errichtung einer Getreideanlage (Silos und Trocknung) auf den Flurstücken 64/2 und 65/2, Flur 7, Gemarkung Medrow. Ein über den Grundschutz hinausgehender  Löschwasserbedarf ist durch den Antragsteller abzusichern.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage