21.01.2021 - 4 Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüs...

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Wortprotokoll

Sitzung am 05.11.2020

TOP 8.1 Beschlussfassung zur Auftragsvergabe – Winterdienst VO/GV

17/20/024

Die Gemeindevertretung beschließt die Auftragsvergabe für die Erbringung der

Winterdienstleistung an Kommunale Dienstleistungen Stefan Scheffka,

Lindenweg 1, 17111 Utzedel, OT Teusin entsprechend des Angebotes vom

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Siedenbrünzow vom 21.01.2021

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28.09.2020 und den Abschluss eines entsprechenden Vertrages über die

Durchführung des Winterdienstes. Bürgermeister und 1. Stellvertreter werden zu

abschließenden Vertragsverhandlungen und zum Vertragsabschluss ermächtigt.

TOP 8.2 Abschluss einer Vereinbarung zur Straßennutzung -Sanzkow

Umgehungsstraße in Abänderung des Beschlusses vom 09.09.2015 (VO/GV

17/15/293) VO/GV 17/20/025

In Abänderung des Beschlusses vom 09.09.2015 (VO/GV 17/15/293) ermächtigt

die Gemeindevertretung den Bürgermeister und seinen Stellvertreter zur

Aushandlung und zum Abschluss einer Vereinbarung mit dem Betreiber des

Kiestagebaus zur Benutzung der gemeindlichen Straße (Umgehungsstraße

Sanzkow) über die bestehende Verkehrseinschränkung hinaus. Mit dem

Zustandekommen eines Vertrages stimmt die Gemeinde der

Ausnahmegenehmigung zu. In die Vereinbarung soll folgendes mit aufgenommen

werden:- Zeitraum 2020 bis 2024 - zur Straßenunterhaltung Zahlung von 2000 € /

Jahr- Festlegung Mittelmaß ca 15 Lkw / Tag - die Fahrzeit von Montag bis Freitag

von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr - Beseitigung von Verschmutzungen der Straße.

TOP 8.3 Ausbuchung von Forderungen VO/GV 17/20/028

Die Forderung gegen den Verstorbenen Herrn André Goetsch wird ausgebucht.

TOP 8.5 Beschlussfassung zur anteiligen Übernahme von Mehrkosten in

Verbindung mit der Geschwisterentlastung

VO/GV 17/20/031

Die Gemeindevertretung beschließt, im Zeitraum Juli bis Dezember 2019 für die 3

im Sachverhalt aufgeführten, in auswärtigen Kindereinrichtungen

untergebrachten Kinder die Mehrkosten der Eltern gemäß § 21 Absatz 3 KiföG MV

(Stand 2019) in Höhe von maximal 50 % zu übernehmen. Dies gilt jedoch nur,

wenn diese auf Grund von Kürzung der Wohnsitzgemeindeanteile verursacht

wurden und deshalb nicht im vollen Umfang von der Geschwisterentlastung

gemäß § 21 Absatz 5 KiföG M-V (Stand 2019) profitieren konnten.

TOP 8.6 Beschlussfassung zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit

der evangelischen Kirchengemeinde Demmin

VO/GV 17/20/032

Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss einer

Kooperationsvereinbarung mit der evangelischen Kirchengemeinde für die Jahre

2020, 2021 und 2022 nach anliegendem Entwurf. Für die Jahre 2021 und 2022 ist

jeweils ein Betrag von 8.000 € in den Gemeindehaushalt einzustellen.