20.05.2021 - 4 Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüs...

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Wortprotokoll

  1. Grundstücksangelegenheiten

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig folgende Beträge für den Grunderwerb der benötigten- und noch zu vermessenden Teilstücke in die Bauerlaubnis für den Ausbau der Dorfstraße in Buschmühl, die von den Eigentümern noch eingeholt werden soll, anzubieten.

Für die Nutzungsarten:

FFW (Gebäude- und Freifläche Wohnen) 5,00 € je m²

GR (Grünland)             0,80 € je m²

GEFS (Gebäude- und Freifläche Entsorgungsanlage Abwasser 5,00 € je m²

SF (sonstige Fläche- Richtwert für angrenz. forstw. Land) 0,76 € je m²

Weg (Richtwert für angrenz. forstw. Land) 0,76 € je m²

 

Sofern keine Einigung mit den Grundstückseigentümern über die angebotenen Kaufpreise in der Bauerlaubnis erzielt werden kann, werden die Bürgermeisterin und der 1. Stellvertreter ermächtigt, mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer einen anderen Kaufpreis und ggf. weitere vertragliche Vereinbarungen auszuhandeln.

  1. Beschlussfassung zur Rohrleitungserneuerung in Beggerow

Die Gemeinde beschließt einstimmig den Abschluss eines öffentlich- rechtlichen Vertrages mit dem Wasser- und Bodenverband Untere Tollense/ Mittlere Peene Jarmen zur Erneuerung der Rohrleitung RL 3-11-144-1 des Gewässers 2. Ordnung bei Beggerow, wenn das Straßenbauamt Neustrelitz die Zustimmung zur Durchführung der Gesamtmaßnahme und Anteilsfinanzierung für den Durchlass an der L 27 erteilt. Der voraussichtliche Kostenanteil der Gemeinde in Höhe von 41.000 € wird in den Haushalt 2021 eingeplant. Die Gemeinde soll als Bauherrin der Maßnahme auftreten. Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden ermächtigt, die abschließenden Vertragsverhandlungen mit dem Wasser- und Bodenverband durchzuführen und die Vereinbarungen zu unterzeichnen.