15.06.2021 - 4 Bericht des Vorsitz, Anfragen der Ausschussmitg...

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Wortprotokoll

Bericht des Vorsitz

 

Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,

Corona ist noch lange nicht vorbei, es bleibt die Entwicklung im Sommer abzuwarten. Das Amt ist seit dem 01. Juni wieder für den Publikumsverkehr geöffnet, endlich, nach über 14 Monaten. Wir haben nach Beschlusslage die „alten“ Öffnungszeiten mit dem Hinweis, dass auch Termine außerhalb dieser Zeiten grundsätzlich möglich sind. Eines haben wir aus der Schließungszeit mit in die hoffentlich normale Zeit übernommen: Für das Einwohnermeldeamt bestehen wir weiterhin auf Terminabsprachen, natürlich auch kurzfristige. Das hat sich einfach bewährt: Keine Wartezeit für die Bürger, kein unnötiger Aufenthalt im Gruppenbüro.  Bestehen bleibt derzeit noch die Maskenpflicht innerhalb der Flure und Treppenaufgänge sowie die Dokumentation zur Nachverfolgung. Luca-App und Corona-WarnApp stehen zum einchecken ebenfalls zur Verfügung. Eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz ist bei Einhaltung des Mindestabstandes aufgehoben worden, die Sozialräume wurden ebenfalls wieder unter Einhaltung des Mindestabstandes freigegeben. Ein wenig Erleichterung für die Belegschaft.

Es bleibt das mobile Arbeiten noch bis voraussichtlich Ende Juni. Bitte bei Ihren Besuchen beachten, dass nicht immer alle Mitarbeiter vor Ort sind. Wenn alle Mitarbeiter nur montags und mittwochs im Homeoffice wären, hätte das keinen kontaktbeschränkenden Effekt. Diese abgespeckte Homeoffice-Variante basiert auf den Corona-Arbeitsschutzregelungen des Bundessozialministeriums. Sollte diese Regelung wegfallen, oder gar der Bundestag die Pandemie für beendet erklären, fällt auch das mobile Arbeiten weg. Die mit dem Personalrat abgeschlossene Dienstvereinbarung hat derzeit eine Laufzeit bis zum 30.06.2021. Die gemachten wertvollen Erfahrungen werden wir in ein zukünftiges HomeOffice-Konzept einfließen lassen.

1. Nächster Termin Amtsausschuss 2021: Als weiteren Termin für den Amtsausschuss in 2021 wurde  Dienstag, 14. September um 18.30 Uhr reserviert.

 

2. Amtsgebäude

Wie berichtet hat ein Wasserschaden in einer Wohnung und bei uns im Untergeschoss Haus 1 für feuchte Decken/Wände gesorgt. Die Trocknungsmaßnahmen sind abgeschlossen, das Einholen der Angebote für den Fliesenleger und die Sanitäranlagen läuft derzeit. Wir fragen auch noch einmal nach, ob es Möglichkeiten gibt, die manchmal auftretende Geruchsbelästigung zu unterbinden. Die anstehenden Arbeiten sind ca. 50 % Versicherungsangelegenheit. Wir verbinden die Arbeiten natürlich mit den eigenen Sanierungsvorstellungen. Die Zuständigkeit des Projektes innerhalb des Amtes wurde geändert. Wir entlasten das Bauamt, hier: Frau Schönberg, und haben Herrn Lenz und Frau Wyrwich damit betraut. Die Kapazitäten des Bauamtes  stehen somit ausschließlich den Gemeindeprojekten zur Verfügung.

 

Gruppenbüro: Dort hat sich einiges verändert, Ihnen werden die Sichtschutzmaßnahmen zur Reiferstraße aufgefallen sein, weiterhin wurde bereits der Türöffner auf die andere Seite verlegt. Die Auftragsvergabe zum Umhängen der beiden Leuchten für die Arbeitsplätze Zander und Schumacher ist in Arbeit.

 

Büroausstattung: Die Arbeiten zur Erneuerung der Büroausstattung haben begonnen. Frau Wyrwich hat eine Bestandsaufnahme durchgeführt, damit der ungefähre Bedarf für die Ausschreibung eines Rahmenvertrags durchgeführt werden kann. Wir haben uns ja für eine haushaltsschonende Variante entschieden, werden zunächst Gruppenbüro dann  Haus 2 und zum Schluss die oberen Etagen im Haus 1 erneuern.

 

3. Dienstanweisungen

Die Dienstanweisung Kasse/Rewe wurde hinsichtlich der neuen Kollegen entsprechend angepasst. Weiterhin haben wir die DA IKT (Internet/Kommunikation/Telefon) ergänzt um Telefonverhaltensregeln. Damit wollen wir die Erreichbarkeit der Belegschaft verbessern. Nötig wurden sie auch, weil die Statusübersicht im Zeiterfassungsprogramm aller Kollegen aus datenschutzgründen nur für Führungspersonal bereitgestellt werden darf.

 

4. Feuerwehrbedarfsplanung

Leider konnte die Beauftragung nicht wie geplant im April 2021 erfolgen. Dazu haben wir noch einen Tagesordnungspunkt im nichtöffentlichen Teil.

 

5. Homepage

Der erste Designentwurf wurde im Amt besprochen, es wurden einige Änderungswünsche detailliert zurückgemeldet. Wir warten auf den nächsten Entwurf.

 

6. Geldanlagen

Wie berichtet haben wir noch keine Geldanlagen getätigt, auch nicht bei der Greensill-Bank. Der Markt hält derzeit einfach kein passendes Produkt für uns vor. Von den Beschlussvorgaben wollen wir aber auch nicht abweichen.

 

7. E-Akte

Derzeit werden die Rechte und Rollenkonzepte angepasst, der nächste Schritt ist das er-setzende Scannen, d.h. scannen der Eingangspost. Rechnungen und Verträge werden erst zu einem späteren Zeitpunkt gescannt.

 

8. Wahlen zum Bundes- und Landtag am 26.09.2021

Die Vororttermine haben stattgefunden, nach Beggerow kommen wir auch noch sobald das Gebäude zur Verfügung steht. Einen Wahlbezirk haben wir aufgelöst, Grund war die neue Vorschrift § 68 Abs. 2 Bundeswahlordnung. In Hohenbollentin war damit zu rechnen, dass wir unter 50 abgegebene Stimmen fallen. Die Hohenbollentiner wählen jetzt in Lindenberg, oder machen halt Briefwahl.

 

9. Radförderprogramm

Der Bund stellt im Rahmen seines Klimaschutzpaketes aus dem Sonderprogramm "Stadt und Land" dem Land Mecklenburg-Vorpommern von 2020 bis 2023 knapp 26 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen für die Förderung des Alltagsradverkehrs bereit (Touristische Radwege gehen aber auch). Gefördert werden können beispielsweise der Neu-, Um- und Ausbau einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (außerhalb der öffentlichen Verwaltung) und benötigter Grunderwerb von straßenbegleitenden, vom motorisierten Individualverkehr (MIV) möglichst getrennten Radwegen sowie Radfahr- und Schutzstreifen einschließlich deren baulicher Trennung vom Kfz-Verkehr. Auch Abstellanlagen wie beispielsweise Anlehnbügel, Doppelstockparksysteme oder Fahrradboxen werden gefördert.

Wie sieht es mit der Erhaltung und Sanierung vorhandener Radwege aus?

Einzelfallbetrachtung, der Bund möchte den Radverkehr durch den Bau neuer Infrastruktur fördern. Die Erhaltung vorhandener Radwege ist und bleibt Aufgabe der Straßenbaulastträger. Der Um- und Ausbau von Radwegen, mit dem die Bedingungen für Radfahrende  verbessert werden, ist hingegen förderfähig.

Fördersätze 75 % (in 2021 80%), bei finanzschwachen Gemeinden (Rubikon orange oder rot) 90%. Die Mittel müssen bis Ende 2023 abgerufen sein.

Projektanmeldungen sind bis zum 15. September 2021 dem Infrastrukturministerium zu-zusenden.

 

 

Anfragen der Amtsausschussmitglieder:

19.20 Uhr, Bürgermeister Reinhard Schumacher:

„Wieso dauert es so lange den Wasserschaden im Amt wieder in Ordnung zu bringen?“

LVB: „Es musste erst geklärt werden, welche Versicherung wofür zuständig ist. Auch die Trocknungsarbeiten haben sehr lange gedauert.

Vorsitzende: Die Versicherungen müssen sich einig werden, wer zuständig ist, damit geklärt werden kann, welcher Wert einer Erstattung des Schadens zugrunde liegt; es kann entweder der Wert zum Zeitpunkt des Wasserschadens oder der Wert zu einem früheren Datum herangezogen werden. Daraus wird berechnet, wie hoch die Summe ist, die erstattet wird. Weiterhin haben die Trocknungsmaßnahmen einige Zeit in Anspruch genommen“.

 

19.25 Uhr, Bürgermeister Thomas Korrmann: 

„Der Wasserdruck in den Gemeinden ist so niedrig. Wissen Sie etwas dazu? Manchmal kommt es dazu, dass man abends kein Wasser mehr zur Verfügung hat.“ Bürgermeister Reinhard Schumacher pflichtet dem bei

LVB: „Es soll ein Reinwasserbehälter erneuert oder saniert werden. Dadurch kann es zu niedrigem Wasserdruck kommen, der die Probleme verursacht. Das läuft noch bis circa Mitte Juli 2021. Bitte lesen Sie Details dazu auf der Internetseite des Amtes nach.“

 

19.30 Uhr, Bürgermeister Gerd Müller:

„Gibt es Feedback von Mitarbeitern zum Homeoffice? Und sind die Umbauarbeiten im Amt nicht kontraproduktiv zum Homeoffice?“

LVB: „Wir machen mobiles Arbeiten und kein Homeoffice. Der Unterschied liegt darin, dass wir keinem Mitarbeiter ein „Office“ zu Hause einrichten. Den Mitarbeitern anzubieten zu Hause zu arbeiten ist unsere gesetzliche Pflicht noch bis zum 30.06.2021. Deswegen haben wir das angeboten. Heute Nachmittag hat das Amt eine Mitarbeiterversammlung abgehalten; dort wurde Feedback zum mobilen Arbeiten abgegeben: Die Meisten haben gesagt, mobiles Arbeiten kommt ihnen entgegen, da man zu Hause ungestört konzentriert arbeiten kann. Zwei KollegInnen haben mobiles Arbeiten angefangen und wieder abgebrochen. Das ist sehr ehrlich von diesen Mitarbeitern. Wir kontrollieren nämlich die Arbeitsproduktivität der Mitarbeiter im Homeoffice nicht im Einzelnen.

Die Büros müssen wir dennoch umbauen und auch in Zukunft müssen wir die Büros moderner ausstatten. Die Büroausstattung im Amt ist so alt, dass sie aus der Sicht des Arbeitsschutzes nicht mehr zulässig ist. Es fehlen ergonomische Stühle und höhenverstellbare Schreibtische. Die neue Büroausstattung passt zur Einführung der elektronischen Akte, wozu wir auch gesetzlich verpflichtet sind. Um allen jetzigen und zukünftigen Mitarbeitern einen angemessenen Arbeitsplatz bieten zu können brauchen wir beides: Moderne Büros und das Angebot von echtem Homeoffice.“

 

19.33 Uhr Bürgermeister Reinhard Schumacher:

„Läuft Homeoffice am 30.06.2021 aus?“

LVB: „Ja, da auch dann die derzeitigen Corona-Arbeitsschutzregeln auslaufen. „

 

19.35 Uhr: Bürgermeisterin Sabine Carl:

„Wann kommt Manuela Böttcher wieder zur Arbeit?“

AV´in: Das behandeln wir im nichtöffentlichen Teil.