Beschlussvorlage - VO/GV 51/21/040

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung.    

 

 

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Sachverhalt

Änderung § 5 Abs. 3:   

Einige Gemeindevertreter haben den Wunsch geäußert, einen Bauausschuss zu errichten. Die zu beratenden Aufgaben sollten besprochen werden.

Der Bauauschuss gemäß § 36 KV M-V ist lediglich ein beratender Ausschuss, Entscheidungen werden letztendlich stets durch die Gemeindevertretung beschlossen.

 

Auszug aus der Hauptsatzung § 5 Ausschüsse

(2) Die Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich soweit nichts anderes bestimmt ist, aus drei Gemeindevertretern und einer sachkundigen Einwohnerin/einem sachkundigen Einwohnerzusammen….

(5) Die Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich.

 

 

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Anlagen

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