Beschlussvorlage - VO/GV 18/22/044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der vorliegende Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Solarpark Utzedel“ (Stand: März 2022) einschließlich Begründung und Vorhaben- und Erschließungsplan wird gebilligt. Auf der Grundlage dieses Entwurfes wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, erfolgen. Die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. 

2. Bürgermeisterin und Stellvertreter werden zu Vertragsverhandlungen hinsichtlich des Durchführungs- und Erschließungsvertrages ermächtigt.

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hatte in der Sitzung am 29.09.2021, TOP 7.1, den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 „Solarpark Utzedel“ gebilligt und zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung bestimmt.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 03.01. – 02.02.2022 durch Auslegung des Vorentwurfes in der Amtsverwaltung statt. Stellungnahmen sind nicht abgegeben worden.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist ebenfalls erfolgt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage mit einem entsprechenden Abwägungsvorschlag beigefügt. Notwendige Änderungen sind in den Entwurf eingearbeitet worden.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) ist eine Sonderform des Bebauungsplanes. Ein solcher enthält einen Vorhaben- und Erschließungsplan des Investors, einen Durchführungsvertrag und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Satzung. Der Vorhabenträger muss sich im Durchführungsvertrag zur Durchführung der Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen und Tragung der Kosten verpflichten. Ein entsprechendes Angebot des Vorhabenträgers ist unter einem anderen TOP (Vorlage 18/22/43) zur Vorberatung vorgesehen.

 

In der Anlage sind neben dem Abwägungsvorschlag die vollständigen Entwurfsunterlagen beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

Die Kosten des Verfahrens trägt der Investor.

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Anlagen

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