Beschlussvorlage - VO/GV 51/21/044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung nimmt den 4. Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte zur Kenntnis.

Folgende Anregungen werden geltend gemacht:

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Sachverhalt

Der Regionale Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte hat in seiner Sitzung am 19.04.2021 eine 4. Beteiligungsstufe der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP) für die Ausweisung von Eignungsflächen für Windenergieanlagen beschlossen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in der Zeit vom 15.06. bis 07.09.2021 statt. Innerhalb der Auslegungsfrist kann auch durch die Gemeinde eine Stellungnahme abgegeben werden.

 

Der Entwurf liegt der Bürgermeisterin und dem Amt schriftlich vor und kann auch im Internet auf der Seite des Planungsverbandes www.region-seenplatte.de eingesehen werden.

 

Die Ausweisung der Eignungsgebiete erfolgte nach folgenden Arbeitsschritten:

1. Ausschlusskriterien (harte und weiche Tabukriterien – hart = kein Gestaltungsspielraum, weich = Gestaltungsspielraum)

2. Anwendung dieser Ausschlusskriterien auf den gesamten Planungsverband (sog. Weißflächenkartierung)

3. Abwägung unter Anwendung der Restriktionskriterien

 

Die angewandten Kriterien des Planungsverbandes zu Gebietsausweisungen sind in der Anlage beigefügt. Im Vergleich zum vorherigen 3. Entwurf wurden folgende Änderungen bei den anzuwendenden Kriterien vorgenommen:

Änderung der Ausschlusskriterien:

- Abstandspuffer um Gebiete, die dem Wohnen, der Erholung, dem Tourismus oder der Gesundheit dienen, wurde in harte (400m) und weiche (600m) Tabukriterien gesplittet (vorher 1.000m (weich))

- Abstandspuffer um Einzelhäuser und Splittersiedlungen im Außenbereich wurde in 400m (harte) und 400m (weiche Tabukriterien gesplittet), vorher 800m (weich)

- Vorbehaltsgebiete für Rohstoffsicherung wurde gestrichen und als Restriktionskriterium aufgenommen

Änderung der Restriktionskriterien:

- entfallen ist ein 1000m-Abstandspuffer um Rotmilanhorste (Begründung: keine Horststandortkartierung, ständig wechselnde Horststandorte, daher muss Prüfung im Einzelfall im Rahmen der Genehmigung erfolgen)

- neu aufgenommen wurde das Kriterium: „Vermeidung einer erheblich beeinträchtigenden Umfassung von Siedlungen“. Danach sollen max. 2 x 120° im Umkreis bis 3.500m um eine Siedlung herum Windenergieanlagen zulässig sein. Freier Winkel zwischen zwei benachbarten Parks 60°.

 

In den zurückliegenden Beteiligungsrunden war kein Windeignungsgebiet auf dem Gebiet der Gemeinde Meesiger vorgesehen. Dies wurde durch die Gemeinde zur Kenntnis genommen. Als Anregung wurde geltend gemacht, dass auch perspektivisch Windenergieanlagen im Gemeindegebiet ausgeschlossen werden sollen. Diese Anregung wurde durch den Planungsverband zur Kenntnis genommen.

 

Auch im nun vorliegenden 4. Entwurf der Teilfortschreibung ist auf dem Gebiet der Gemeinde Meesiger kein Eignungsgebiet ausgewiesen (siehe Übersichtskarte).

 

Gemeindevertreter, die Flächeneigentümer in möglichen Windeignungsgebieten sind, unterliegen keinem gesetzlichen Mitwirkungsverbot nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 Kommunalverfassung M-V,  da ein möglicher Vor- oder Nachteil durch Ausweisung oder Nichtausweisung von entsprechenden Windeignungsgebieten nicht unmittelbar gegeben ist.

Die Stellungnahme der Gemeinde fließt beim Planungsverband in einen umfangreichen Abwägungsprozess ein, in dem vielfältige Belange abzuwägen sind und die Stellungnahme der Gemeinde nicht derart durchschlagende Wirkung entfaltet, dass diese sich so im Plan wiederfindet.

Die Gemeindevertreter dürfen daher auch in diesen Fällen sowohl beratend als auch entscheidend an der Beschlussfassung zur Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Teilfortschreibung des RREP mitwirken.

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Finanz. Auswirkung

Bei Errichtung von Windenergieanlagen besteht die Möglichkeit der Erzielung von Gewerbesteuereinnahmen und eine Beteiligungsmöglichkeit der Gemeinde nach dem Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz. Eine solche Beteiligung ist jedoch frühestens 2 Monate vor Inbetriebnahme einer Windenergieanlage möglich.

 

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Anlagen

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