Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt den Beschluss zu TOP 8.6 vom 18.02.2021 zurück und beschließt die Erste Änderung der Satzung zur Erhebung von Gebühren für das Benutzen der Anlagen des Wasserwanderrastplatzes "Gravelotte" gemäß Anlage. Die zugrunde gelegte Kalkulation wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen:
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