Beschlussvorlage - VO/GV 51/21/040

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung.    

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Änderung § 5 Abs. 3:   

Einige Gemeindevertreter haben den Wunsch geäußert, einen Bauausschuss zu errichten. Die zu beratenden Aufgaben sollten besprochen werden.

Der Bauauschuss gemäß § 36 KV M-V ist lediglich ein beratender Ausschuss, Entscheidungen werden letztendlich stets durch die Gemeindevertretung beschlossen.

 

Auszug aus der Hauptsatzung § 5 Ausschüsse

(2) Die Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich soweit nichts anderes bestimmt ist, aus drei Gemeindevertretern und einer sachkundigen Einwohnerin/einem sachkundigen Einwohnerzusammen….

(5) Die Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...
Online-Version dieser Seite: https://amt-demmin-land.sitzung-mv.de/public/vo020?0--attachments-expandedPanel-content-body-rows-1-cells-2-cell-link&VOLFDNR=1000707&TOLFDNR=1005638&VOLFDNR=1000707&selfaction=print