Beschlussvorlage - VO/GV 73/23/060

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde für die Haushaltsjahre 2023/2024.

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Sachverhalt

Gemäß §§ 45 ff. Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich

1. anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,

2. entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und

3. notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung mit den Anlagen ist vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Enthält die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Bestandteile, so darf sie erst nach Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde bekannt gemacht werden.

 

Am 31.01.2023 wurde der Haushaltsplan in einer Finanzausschusssitzung vorbereitet. Im Anschluss wurden folgenden Änderungen vorgenommen:

- unter dem Produkt 55201/096000000 ist der Hafenausbau geplant; der Planansatz wurde jedoch dahingehend angepasst, dass nur noch die Planungskosten in dem Planjahr 2023 abgebildet werden; Hintergrund  dafür ist ,dass der entsprechende Zuwendungsbescheid noch nicht vorliegt; sofern dieser eingegangen ist, muss ein Nachtragshaushalt beschlossen werden

-in Verbindung mit dem noch fehlenden Zuwendungsbescheid wurde unter Produkt 55201/23310000 der Planansatz auf 0 € gesetzt

 

Letztlich ist anzumerken, dass sich im Vergleich zur Finanzausschusssitzung der Geldbestand aufgrund der Einrichtung von Ermächtigungen aus dem Vorjahr verringert hat.

 

Der Finanzausschuss schlägt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung vor.

 

Die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde ist einzuholen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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