Beschlussvorlage - VO/GV 20/23/104

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Hinweise, Anregung und Bedenken aus den eingegangenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark an der B 194 nördlich Lindenhof“ werden entsprechend des beigefügten Abwägungsvorschlages abgewogen. Das Ergebnis ist mitzuteilen.
  2. Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark an der B 194 nördlich Lindenhof“ (Planungsstand: 25.1.2023/1.2.2023) einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan gem. § 10 Abs. 1 BauGB. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark an der B 194 nördlich Lindenhof“ dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zur Genehmigung nach § 10 Abs. 2 BauGB vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist sodann ortsüblich bekanntzumachen.
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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hatte mit Beschluss die öffentliche Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Solarpark an der B 194 nördlich Lindenhof“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Das Beteiligungsverfahren nach §§ 3 und 4 BauGB dient der möglichst vollständigen Ermittlung und Bewertung der öffentlichen Belange.

 

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 25.4.2022 bis einschließlich 27.5.2022 statt. In diesem Rahmen wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte zeitgleich. Bezüglich der eingegangenen Stellungnahmen wurde durch das Planungsbüro der beigefügte Abwägungsvorschlag erarbeitet.

 

Da die Planung von den Zielen der Raumordnung abweicht, wurde bei der zuständigen Behörde (Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern – oberste Landesplanungsbehörde) am 13.9.2021 die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens beantragt. Antragstellerin dieses Verfahrens ist die Gemeinde Borrentin für die Solarpark Lindenhof GmbH als Vorhabenträgerin. Mit Bescheid der obersten Landesplanungsbehörde (zwischenzeitlich das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit) vom 21.10.2022 wurden die Abweichungen von den Zielen der Raumordnung grundsätzlich mit Nebenbestimmungen bewilligt.

 

Der Satzungsbeschluss kann erst erfolgen, wenn der Durchführungs- und Erschließungsvertrag beschlossen und unterzeichnet wurde (siehe vorheriger TOP). Dies kann in einer Gemeindevertretersitzung erfolgen; jedoch zeitlich nacheinander.

 

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Finanz. Auswirkung

Mit Abschluss des städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Planungskosten sowie Erschließungs- und Durchführungsvertrages (siehe dortige Vorlage) entstehen der Gemeinde Borrentin keine Kosten. In den zukünftigen Jahren sind Gewerbesteuereinnahmen zu erwarten.

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Anlagen

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