Beschlussvorlage - VO/GV 51/22/067

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Meesiger für die Haushaltsjahre 2022 und 2023.

 

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Sachverhalt

 Gemäß §§ 45 ff Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich

 1. anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,

2. entstehende Aufwendungen und zu leistende Auszahlungen  und

3. notwendige Verpflichtungsermächtigungen.

 Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung mit den Anlagen ist mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Enthält die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Bestandteile, so darf sie erst nach Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde bekannt gemacht werden.

 Am 24.03.2022 wurde der Doppel-Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 in einer Finanzausschusssitzung vorbereitet. Der Gemeindevertretung wird die Beschlussfassung vorgeschlagen.

 Mit den in der Finanzausschusssitzung abgestimmten Ansätzen wurden die erforderlichen Unterlagen vorbereitet und als Anhang dieser Beschlussvorlage beigefügt.

  

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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