Beschlussvorlage - VO/GV 54/22/027

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Kentzlin beschließt die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022_2023

 

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Sachverhalt

Gemäß §§ 45 ff Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich

1. anfallenden Erträge und eingehende Einzahlungen,

2. entstehende Aufwendungen und zu leistende Auszahlungen und

3. notwendige Verpflichtungsermächtigungen.

 

Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung mit den Anlagen ist mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Enthält die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Bestandteile, so darf sie erst nach Genehmigung der

Rechtsaufsichtsbehörde bekannt gemacht werden.

Am 03.08.2022 wurde der Haushaltsplan für das Haushaltsjahre 2022_2023 in einer Finanzausschusssitzung vorbereitet.

Der Finanzhaushalt wird mit Einsatz der liquiden Mittel ausgeglichen. Der Ausgleich im Ergebnishaushalt wird im Finanzplanzeitraum erreicht.

 

Die Genehmigung durch die Rechtsaufsicht ist nicht notwendig. Der Finanzausschuss schlägt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung vor.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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