Beschlussvorlage - VO/GV 51/21/031

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Meesiger beschließt die Fremdverpachtung des Campingplatzes Gravelotte an einen privaten Betreiber ab der Saison 2022.

Das Amt Demmin-Land wird beauftragt einen Vertragsentwurf auszuarbeiten und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. Der künftige Pächter des Campingplatzes soll in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren gefunden werden.

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Sachverhalt

In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung am 24.11.2020 wurde unter Top 6.1 zur künftigen Organisationsform des Campingplatzes Gravelotte beraten. Im Ergebnis wurde eine Begutachtung durch ein Beratungsunternehmen zur Ermittlung der wirtschaftlichsten Organisationsform abgelehnt und das Modell "Fremdverpachtung" präferiert. Dieses Modell bietet für die Gemeinde den Vorteil, das wirtschaftliche Risiko aus dem Betrieb des Campingplatzes nicht mehr übernehmen zu müssen. Die Gemeinde verbucht die jährliche Pacht als stetige Einnahme, die Gemeindevertetung kann sich mehr den eigentlichen gemeindlichen Themen widmen.

Weiterhin könnte der auf Dauer angelegte Betrieb durch einen professionellen Investor dafür sorgen, die Attraktivität der Region zu steigern.

Diese Grundsatzbeschlussfassung ist erforderlich, um das Verfahren "Fremdverpachtung" einzuleiten. Der zu erarbeitende Vertragsentwurf für das Ausschreibungsverfahren soll der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

 

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