Beschlussvorlage - VO/GV 51/21/039

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung nimmt den Beschluss zu TOP 8.6 vom 18.02.2021 zurück und beschließt die Erste Änderung der Satzung zur Erhebung von Gebühren für das Benutzen der Anlagen des Wasserwanderrastplatzes "Gravelotte" gemäß Anlage. Die zugrunde gelegte Kalkulation wird zur Kenntnis genommen.

 

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Sachverhalt

In der letzten Sitzung am 18.02.2021 wurde das Preismodell und die entsprechenden Gebührensätze im nichtöffentlichen Teil beschlossen. Nunmehr ist im öffentlichen Teil die Satzungsänderung zu beraten und beschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

Die Gebühren sorgen für planmäßige Deckung der entstehenden Kosten. 

 

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Anlagen

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