Beschlussvorlage - VO/GV 51/21/043

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung.

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Sachverhalt

Änderung § 6 Abs. 1 Ziffer 1 der Hauptsatzung:   

Vier Gemeindevertreter (Herren Rehberg, Richter, Brandt, Timm) haben diesen Tagesordnungspunkt begründet beantragt.

 

Die Wertgrenze von 5.000 € (teilw. 10.000 €) wurde in die Hauptsatzungen der Gemeinden übernommen, damit kurzfristig notwendige Aufträge schnell vergeben werden können. Diese Wertgrenze ist angelehnt an den Vergabeerlass des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V vom 12.12.2018. Die Wertgrenze für Direktaufträge wurde damit von 3.000 € auf 5.000 € angehoben. Beim Direktauftrag ist eine Markterkundung durchzuführen, wenn der Auftragswert 250 Euro übersteigt. Dabei kann auf allgemein zugängliche Auskünfte (zum Beispiel Internetrecherchen, Kataloge, Telefonauskünfte, formlose E-Mail-Anfragen) zurückgegriffen werden – es sind keine formalen „Angebote“ erforderlich. Für die Bedarfsfeststellung und die Kaufentscheidung gelten die haushaltsrechtlichen Bestimmungen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Eine Dokumentation ist zu erstellen. 

 

Eine Auftragsvergabe ohne bereitstehende Haushaltsmittel kommt damit nicht in Betracht, die Gemeindevertretung hat weiterhin die Finanzhoheit und stellt mit Beschlussfassung der jeweiligen Haushaltssatzung die entsprechenden Mittel bereit. Die Ermächtigung angelehnt an die Wertgrenze "Direktauftrag" stellt somit lediglich eine Verfahrenserleichterung zur Beschleunigung von Auftragsvergaben dar. Sollte diese Summe herabgesetzt werden, sind bei den heutigen Preisen Verzögerungen administrativer Art zu erwarten. Es müssen dann jeweils Sitzungen einberufen werden und entsprechende Beschlussvorlagen vorbereitet werden. Durch häufigere Sitzungen sind dann Ausgabensteigerungen im Bereich "Sitzungsgeld" hinzunehmen.

 

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Anlagen

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