Beschlussvorlage - VO/GV 20/22/060

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung wählt zum Bürgermeister der Gemeinde Borrentin:

 

 

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Sachverhalt

Aufgrund des Rücktritts des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Borrentin wurde die Notwendigkeit einer Neuwahl festgestellt und am 27.07.2022 bekanntgemacht. Mit Wahlbekanntmachung vom 12.08.2022 wurde zur Einreichung von Wahlvorschlägen bis zum 06.09.2022 aufgefordert.

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 07.09.2022 festgestellt, dass kein Wahlvorschlag eingereicht wurde. Der Gemeindewahlleiter hat daraufhin die Bürgermeisterwahl am 20.11.2022 sowie die ggfls. erforderliche Stichwahl am 04.12.2022 mangels eingereichter Wahlvorschläge abgesagt.

Gemäß § 67 Absatz 4 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) wählt ohne gültigen Wahlvorschlag in ehrenamtlich verwalteten Gemeinden die Gemeindevertretung ein Mitglied der Vertretung zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen (5) aller Mitglieder der Gemeindevertretung erhält. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so wird über dieselben Personen erneut abgestimmt.

Erhält auch dann niemand die erforderliche Mehrheit, so ist die Wahl in einer späteren Sitzung zu wiederholen, wenn nur eine Person zur Wahl stand.

Bei zwei oder mehr Personen findet eine Stichwahl zwischen den beiden Personen mit der höchsten Stimmenzahl statt, bei der gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.

Die Wahl findet auf Antrag eines Mitglieds der Gemeindevertretung geheim statt, ansonsten durch Handzeichen. Es besteht kein Mitwirkungsverbot.

 

Im Anschluss an die Wahl erfolgt die Ernennung und Aushändigung der Urkunde sowie die Vereidigung gemäß § 61 LBG M-V

„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. (optional.: so wahr mir Gott helfe)“

Sollte aus Glaubens- oder Gewissensgründen kein Eid geleistet werden, kann an die Stelle der Worte "Ich schwöre" die Worte "Ich gelobe" oder eine andere Beteuerungsformel gesprochen werden.

 

Im Anschluss erfolgt die Verpflichtung:

Sehr geehrter Herr …,
ich verpflichte Sie auf der Grundlage der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, ihr Mandat im Rahmen der Gesetze nach freier, nur dem Gemeinwohl verpflichtenden Überzeugung auszuüben. Ich verpflichte Sie zur Teilnahme an Sitzung der Gemeindevertretung, wenn Sie nicht aus wichtigem Grund verhindert sind. Ich verpflichte Sie zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten jedoch nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.“

  

 

 

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