Beschlussvorlage - VO/GV 30/20/013

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt zwecks Umschuldung des Altschulden-/ Modernisierungskredites Nr.: 6700139238 am 30.05.2021 die Bürgermeisterin zu legitimieren mit der Amtsverwaltung dem zinsgünstigsten Angebot/variabler Kredit den Zuschlag zu erteilen.
 

Reduzieren

Sachverhalt

Die Zinsbindungsfrist des Altschulden/ Modernisierungskredites Nr.: 6700139238 bei der Deutschen Kreditbank AG (Restschuld dann: 984.158,76 €) läuft am 30.05.2021 aus. Bis dahin werden von verschiedenen Kreditinstituten Angebote eingeholt. Um dann zeitnah dem zinsgünstigsten den Zuschlag zu erteilen, wird vorab dieser Beschluss gefasst.

Laut erster Information vom Innenministerium wird die Gemeinde Beggerow wohl eine von den Gemeinden sein, die den Entschuldungsfond für Altverbindlichkeiten in Anspruch nehmen können und entsprechend sollte der Kredit so gewählt werden, dass er jederzeit sondertilgungsreif ist. Hierzu eignet sich ein variabler Kredit. Es wird keine Zinsbindung und entsprechend auch keine einzuhaltende Frist geben und der Zinssatz wird regelmäßig an den aktuellen Zinsmarkt angepasst.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Anwesende Mitglieder:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:



Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

Loading...