Beschlussvorlage - VO/GV 67/20/012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss einer Vereinbarung mit der LEG Rosenow zur Beschäftigung einer Person über den BFD mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 23 Stunden für den Zeitraum vom 01.09.2020 bis zum 28.02.2022. 

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Sachverhalt

Der Gemeinde liegt eine Vereinbarung mit der LEG Rosenow zur Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) vor. Es ist beabsichtigt eine Einstellung ab dem 01.09.2020 bis zum 28.02.2022 vorzunehmen. Die Beschäftigte arbeitet wöchentlich 23 Stunden und erhält dafür ein monatliches Taschengeld. Die Abrechnung und die Beantragung der finanziellen Mittel beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben erfolgt über die gemeinnützige Landschaftsentwicklungsgesellschaft (LEG) Rosenow mbH. Die Finanzierung erfolgt durch die Förderung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Der Eigenanteil der Gemeinde umfasst die Verwaltungsallgemeinkosten des Trägers und beläuft sich z. Zt. auf 83,30 € je Monat; bis zum 31.12.2020 81,20 € wegen der Senkung des MwSt-satzes. Notwendige Arbeitsschutzbekleidung  und - ausrüstung sowie die Gerätschaften zur Ausführung der Arbeiten und die dazugehörigen Betriebsmittel muss die Gemeinde zur Verfügung stellen. Dazu dient die Vereinbarung. Die Gemeinde übernimmt mit der Vereinbarung die Verpflichtung, für einen maßnahmegetreuen Einsatz der Beschäftigten zu sorgen.

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Finanz. Auswirkung

Für 2020 und 2021 sind die dafür benötigten Beträge ( 2020: 324,80 € und 2021: 999,60 €)  in den Doppelhaushalt unter dem Produktsachkonto: 11401.56290000 eingestellt. Für 2022 müssen dann noch 200 € eingeplant werden. 

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