Beschlussvorlage - VO/GV 67/21/016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Beantragung von Fördermitteln bei gesicherter Gesamtfinanzierung und Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten.

 

 

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Sachverhalt

Die Löschwasserversorgung gehört zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde und ist gesetzlich im § 2 Absatz 1 Brandschutzgesetzes [2] festgelegt. Ohne gesicherte Löschwasserversorgung sind effiziente und sichere Löscharbeiten nicht möglich.

Um die Ortslage Ganschendorf im Brandfall mit Löschwasser versorgen zu können, soll eine Löschwasserzisterne gebaut werden.

Ein Angebot der Firma Schmitz Erd-& Landschaftsbau GmbH zum Bau einer LW-Zisterne iHv 73.849,66 € liegt vor. Aufgrund der MwSt werden sich die Kosten auf 75.759,57 € erhöhen.

Eine Zuwendung über die neuen Fördergrundsätze „Löschwasser marsch“ aus dem Globalvolumen des Strategiefonds des Landes M-V wurde der Gemeinde i.H.v. 90% in Aussicht gestellt. Damit bleiben restliche 10% der Kosten als Gemeindeanteil.

 

 

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Finanz. Auswirkung

  siehe Sachverhalt

 

 

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