Beschlussvorlage - VO/GV 06/21/034

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt einen Förderantrag beim Landkreis über die ILERL M-V oder bei anderen möglichen Programmen für die Sanierungsarbeiten an der Kita „Forscherstübchen“ zu stellen.

Das Vorhaben wird ausgeführt, wenn die Gemeinde einen positiven Bescheid zur Förderung erhält und die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Der Fortbestand der Kita sollte abzusehen sein.

Die Gemeindevertretung beschließt Arbeiten mit geringerem Umfang gemäß den Auflagen aus der Betriebserlaubnis bereits ohne Fördermittel durchzuführen.

 

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Sachverhalt

 

Die Kita „Forscherstübchen“ in Nossendorf wird seit dem 01.01.2021 von dem neuen Träger „Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.“ betrieben. Die neue befristete Betriebserlaubnis enthält zahlreiche Auflagen, die gemäß Mietvertrag zum Teil von der Vermieterin Gemeinde Nossendorf zu erfüllen sind. Die Umsetzung der Auflagen ziehen weitere Arbeiten (z. B. Malerarbeiten) nach sich. Weiterhin wurden Ideen für die Neugestaltung und die Sanierung der Kita vom Träger mitgeteilt.

Die wichtigsten Leistungen zur Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis sind:

  1. Erstellen des Brandschutzkonzeptes;
  2. Maßnahmen zur Umsetzung des Brandschutzkonzeptes und zur Schaffung der Barrierefreiheit, z.B. Beseitigen von Türschwellen in Rettungswegen, Stufen anpassen, Herstellen von Fluchtwegen für gefangene Räume, z.B. T30 Tür vom Raum 15 ins Treppenhaus;
  3. Einbau von Akustikdecken;
  4. Erneuerung der Beleuchtung mit LED-Leuchten und notwendige Elektroarbeiten;
  5. Erneuerung der Bäder für Krippe und Kita gemäß Hygienegrundsätzen, geplant sind Ablaufgarnituren, Armaturen, nur bei Notwendigkeit und Bedarf Sanitärkeramik;
  6. Malerarbeiten in allen Räumen;
  7. Einbau eines wärmenden Fußbodenbelages im Krippenbereich;
  8. Gerüst für den Trockenbau, die Maler- und Elektroarbeiten;

Folgende Leistungen wurden längerfristig angezeigt:

  1. Aufarbeiten und Streichen der Innentüren;
  2. Aufstellen eines neuen Klettergerüstes, einer Rutsche, einer Wippe und eines Sandkastens;
  3. Erneuerung des Zaunes.

Der Einbau einer Fußbodenheizung wird derzeit nicht in Erwägung gezogen.

Die vorhandene Nutzung der Räume bleibt bestehen.

Im letzten Jahr wurde um eine Stellungnahme vom Jugendamt des Landkreises zum jugendhilfeplanerischen Bedarf im Bereich der Kindertagesförderung gebeten. Nach der ersten Mitteilung, dass „der Fortbestand … nicht gesichert ist“, wurde mit der positiven Einstellung der Gemeindevertretung zum Erhalt der Kita die erneute Prüfung bewirkt. Beide Stellungnahmen enthalten aber die Aussage, dass „… eine Betreuung der Kinder aus Nossendorf und den anliegenden Gemeinden auch ohne die Kindertageseinrichtung „Forscherstübchen“ sichergestellt werden kann.“ In der Stellungnahme vom August 2020 wurde zusätzlich die grundsätzlich wünschenswerte positive Zukunftsperspektive zum Erhalt der Kita genannt.

Daher sollen für die Umsetzung der Auflagen der Betriebserlaubnis Fördermittel beantragt und finanzielle Mittel in den Haushalt 2021 eingestellt werden. Die Anträge für Fördermittel über die Richtlinie der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL) werden in der Regel bis zum 31.08. jeden Jahres eingereicht. Für die Förderung von Kitas und Schulen wurde der Bedarf jedoch jetzt schon abgefragt, da das Ministerium die Meldung der Bewilligungsbehörden zur langfristigen Planung und Budgetierung für das Förderprogramm „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen zur Grundversorgung“ benötigt. Ein Förderantrag einschließlich Anlage BAS und überschlägliche Kosten wurden bis zum Termin 12.02.2021 eingereicht. Der ergänzte Antrag mit den kompletten Unterlagen wird bis zum August erarbeitet und braucht auch ein positives Votum der Jugendhilfeplanung zum Bestand der Kita.

Zur Bearbeitung eines Förderantrages werden Planungsleistungen erforderlich für die nach Inkrafttreten des Haushaltes 2021 Angebote eingeholt werden können. Es ist davon auszugehen, dass Bauleistungen mit geringerem Umfang bereits in diesem Jahr ohne Zuwendungen ausgeführt werden müssen, um die Betriebserlaubnis aufrechterhalten zu können.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Es ist geplant, in den Haushalt 2021 unter dem Produktsachkonto 11401/52310000 50.000 Euro einzustellen.

 

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