Beschlussvorlage - VO/GV 82/21/040

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung ermächtigt den Bürgermeister und seine/n Stellvertreter/in zu Verhandlungen und zum Abschluss

-         einer Erweiterung des bestehenden Mietvertrages um die beantragten Räume des gemeindeeigenen Gebäudes „Ausleihstation und Sanitärgebäude“

-         eines Kaufvertrages über die Steganlage am Strand.

 

Beim Abschluss eines Kaufvertrages über den Steg ist darauf zu achten, dass der Pachtvertrag mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt über die Wasserfläche zu lösen oder auf den neuen Eigentümer des Steges umzuschreiben ist.

 

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Sachverhalt

Bekanntermaßen hat der Betreiber des Naturpark-Informationscenters seit 2012 einen Teil des gemeindeeigenen Gebäudes „Ausleihstation und Sanitärgebäude“ am Strand von der Gemeinde gemietet.

Seit dem Jahr 2015 ist ihm auch der Betrieb des am Strand befindlichen gemeindeeigenen Steges übertragen worden. Im Gegenzug dafür erstattet er der Gemeinde deren Kosten, die sie als Nutzungsentgelt für die Nutzung der Wasserfläche an das Wasser- und Schifffahrtsamt zu zahlen hat (derzeit 152 € jährlich).

Mit Schreiben vom 17.3.2021 (Eingang am 17.3.2021 abends per Mail über den Bürgermeister) beantragt der Betreiber des Naturpark-Informationscenters nunmehr zusätzlich zum bestehenden Mietvertrag

-          die Anmietung beider Umkleidekabinen zum Zwecke der Materiallagerung   sowie

-          die Anmietung der oberen Räumlichkeiten (über der Kanustation rechts für Büro und Lager)

Des Weiteren wünscht er sich eine Kaufoption für den Steg, der jährlich auf der rechten Seite des Strandes aufgebaut wird.

In Anbetracht der Kürze der Zeit konnte bis zur Erstellung dieser Beschlussvorlage kein Vereinbarungsentwurf durch die Verwaltung erarbeitet werden.

Der Bürgermeister schlägt daher vor, ihn und seine 1. Stellvertreterin zu entsprechenden Verhandlungen und zum Abschluss notwendiger Verträge zu ermächtigen.   

 

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Finanz. Auswirkung

 

Mehreinnahmen bei Vermietung zusätzlicher Räumlichkeiten in ausgehandelter Höhe.

 

Einnahmen aus dem Verkauf des Steges in ausgehandelter Höhe. Hier sind Mindereinnahmen von eingeplanten Mieteinnahmen in Höhe von 200 € jährlich gegenzurechnen. Hierbei handelt es sich in Höhe von 152 € um die „durchgereichten“ Zahlungen der Gemeinde an das Wasser- und Schifffahrtsamt. Der Steg ist in der Anlagenbuchhaltung nicht mit einem bestimmten Betrag enthalten, so dass aus dieser Sicht kein bestimmter Mindestkaufpreis einzunehmen ist. 

 

 

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