Beschlussvorlage - VO/GV 06/21/039

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der vorliegende Entwurf  des Bebauungsplanes Nr. 2 „Südliche Rotdornstraße" (Stand: März 2021) einschließlich Begründung wird gebilligt.
  2. Auf der Grundlage dieses Entwurfes wird entsprechend § 13a BauGB i.V.m. §13 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen. Diese soll aufgrund der Übersichtlichkeit und Geringfügigkeit der Planung für die Dauer von 30 Tagen erfolgen. Die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hatte in der Sitzung am 09.06.2020 einen Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes gefasst. Das Planungsbüro Trautmann aus Neubrandenburg wurde mit der Planung beauftragt.

Ziel der Planung ist es, auf den tiefen Grundstücken südlich der Rotdornstraße eine Realisierung von Nebenanlagen auch über die durch die Klarstellungssatzung festgelegte Bautiefe von ca. 40m hinaus zu ermöglichen.

 

Der Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. In diesem Verfahren ist nur eine einmalige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erforderlich.

 

Der Entwurf der Planung ist beigefügt. Aufgrund der Geringfügigkeit der Planung wird auf eine Vorstellung der Planung in der Sitzung durch das Planungsbüro verzichtet. Auftretende Fragen sind im Vorfeld mit der Bearbeiterin klären.

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Finanz. Auswirkung

Die Planungskosten (vss. 8.221,71 €, können steigen, dies ist abhängig von der Entwicklung des Planverfahrens) werden von der Gemeinde getragen. Unter 51100.52900000 wurden bereits im zurückliegenen Jahr 15.000 € eingestellt und werden als Ermächtigung in das laufende Haushaltsjahr übertragen.

 

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Anlagen

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