Beschlussvorlage - VO/GV 51/21/042

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde beschließt die Vergabe der Ingenieurleistungen zur Planung der Gehwegerneuerung entlang der Ortsdurchfahrt der Kreisstraße MSE 43 an den wirtschaftlichsten Anbieter. Die Bürgermeisterin und deren Stellvertretung werden zur Aushandlung und Unterzeichnung des Honorarvertrages ermächtigt. 

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde beabsichtigt die Gehwegerneuerung entlang der Ortsdurchfahrt der Kreisstraße MSE 43 an den Straßen „Stäch“, „Unnerdörp“ und „Hohl Wech“ einschließlich der barrierefreien Gestaltung der hier vorhandenen Bushaltestellen. Zur Finanzierung der Maßnahme ist die Beantragung einer Zuwendung aus dem Dorferneuerungsprogramm gemäß der Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL) beabsichtigt. Hier wäre eine Förderung von 75% der förderfähigen Kosten möglich.  Anhand der Baukostenschätzung durch die Bauverwaltung werden für die Baumaßnahme etwa 280.000 € benötigt, davon 230.000 € Baukosten und 50.000 € Ingenieurkosten (Planung, Vermessung, Baugrund). Eine genaue Kostenberechnung wird erst nach Erarbeitung der Genehmigungsplanung vorliegen. Zur Vergabe der Planungsleistungen werden drei Ingenieurbüros für Verkehrsanlagen- und Tiefbauplanung zur Abgabe eines  Honorarvertrages aufgefordert. Die Bürgermeisterin und deren Stellvertretung sollten zur Aushandlung und Unterzeichnung des Honorarvertrages ermächtigt werden. Außer den Ingenieurleistungen für die Planung werden noch Leistungen zur Baugrunduntersuchung und Erstellung eines geotechnischen Berichtes sowie Vermessungsleistungen erforderlich. Diese Leistungen werden im Rahmen eines weiteren Verhandlungsverfahrens vergeben und sind in den für 2021 eingeplanten Kosten berücksichtigt. 

 

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Finanz. Auswirkung

Im Haushalt 2021 wurden 45.000 € für die Planungsleistungen eingestellt. Somit sind ausreichend finanzielle Mittel vorhanden. Die weiteren finanziellen Mittel werden in 2022 eingeplant.

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

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2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

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im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

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im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

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