Beschlussvorlage - VO/GV 67/21/023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt für die Teil-Innensanierung der Grundschule in Sarow einen Fördermittelantrag über die ILERL M-V beim Landkreis oder anderen Fördermittelgebern zu stellen Das Vorhaben wird ausgeführt, wenn die Gemeinde Sarow einen positiven Bescheid zur Förderung erhält und die Gesamtfinanzierung gesichert ist.

Die Gemeindevertretung Sarow beschließt den Bürgermeister und seine Stellvertreter zu ermächtigen, den Auftrag für die Planungsleistungen zur Teil-Innensanierung der Grundschule in Sarow im Rahmen der in den Haushalt 2021 eingestellten finanziellen Mittel zu vergeben.

Reduzieren

Sachverhalt

Im Januar 2021 fragte der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Abt. Dorferneuerung, nach dem Bedarf für die Förderung von Kitas und Schulen, um dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V zur langfristigen Planung und Budgetierung des Förderprogramms „Einrichtung für lokale Basisdienstleistungen zur Grundversorgung“ die geplanten Maßnahmen zu melden.

Im Februar wurden Unterlagen für die Teil-Innensanierung der Grundschule in Sarow für folgende Leistungen eingereicht:

  1. Einbau von Akustikdecken in den Klassenräumen, Computerkabinett, Fluren, Sekretariat, Lehrerzimmer und im Raum der Schuleiterin;
  2. Erneuerung der Beleuchtung mit effizienten LED-Leuchten, Tafelleuchten und der Elektroinstallation bis zum Verteiler- und Zählerschrank;
  3. Vorbereitende Leistungen im Deckenbereich zur Umsetzung des Medien-bildungskonzeptes im Rahmen vom DigitalPakt Schulen (Verlegen der Netzwerkkabel zu den WLAN access-points, Einbau der sechs access-points und ein Datenverteilerschrank) in Absprache mit Herrn John;
  4. Innen-Gerüst für den Trockenbau, die Maler- und Elektroarbeiten;
  5. Malerarbeiten in allen Räumen an den Wänden und tlw. an den Decken;
  6. Ingenieurleistungen für Objekt- und Elektroplanung.

Die Kosten wurden vom Bauamt anhand von Erfahrungswerten geschätzt. Die Gesamtkosten von 144.597 € teilen sich in 108.447 € Förderung (75 %) und 36.150 € Eigenanteil auf. Der Landkreis teilte telefonisch mit, dass die Förderung für dieses Projekt vorgesehen ist und bis zum 31. August ein Fördermittelantrag eingereicht werden kann.

Derzeit wird noch geklärt, ob das StALU MS oder der Landkreis als Zuwendungsbehörde fungiert, da Gemeinden in der Flurneuordnung Förderungen über das StALU erhalten. Die Schlussfeststellung des Bodenordnungsverfahrens Nordost (Gemarkungen Sarow und Ganschendorf) steht aufgrund eines offenen Widerspruchs, der vom Oberverwaltungsgericht Greifswald bearbeitet wird, noch aus. Die Ausführungsanordnung für die geklärten Flurstücke wurde bereits 2019 erlassen. 

Das geplante Förderjahr für den Digitalpakt Schulen ist 2023. In der Maßnahme „Innensanierung“ wurden nur Leistungen erfasst, die im Zusammenhang mit der Akustikdecke stehen. Ein späterer höherer Aufwand soll vermieden werden.

Die Planungsleistungen für den Fördermittelantrag, die Ausschreibung und die Bauüberwachung der Maßnahme werden von einem Ingenieurbüro erbracht. Dafür werden drei Angebote von geeigneten Ingenieurbüros abgefordert. Um den Antrag bis zum August einreichen zu können, schlägt das Amt vor, den Bürgermeister und die Stellvertreter im Haushaltsrahmen zur Auftragsvergabe der Planungsleistungen zu ermächtigen. 2021 wird die Entwurfsplanung benötigt. Die weitere Planung bis zur Bauüberwachung, Leistungsphasen 5 bis 8, kommen erst nach Gewährung der Zuwendung zur Ausführung.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Im Doppelhaushalt 2020/21 sind unter dem Produktsachkonto 21101/09600000 Projekt G001 für 2020 71.000 € eingestellt.

Loading...