Beratung - VO/GV 67/21/025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Gebäude in Ganschendorf 26, ehemals Jugendherberge und zuletzt als Kita genutzt  steht leer und soll verkauft  werden.

Durch die Gemeinde, Bürger und verschiedene Träger wurde im Laufe der Jahre diverses  Inventar angeschafft. Dieses soll nun höchstpreislich veräußert werden. Das Inventar ist bei Erstellung der Vorlage noch nicht erfasst.

 

Es gibt mehrere Möglichkeiten der Veräußerung. Hier eine Auswahl nebst Auswirkungen (Vorteil/Nachteil):

  1. Das gesamte Inventar wird über das Internet an Selbstabholer verkauft

-kein Vorteil

-Nachteil:  a)-erheblicher Zeitaufwand für das Einstellen, die Überwachung, die Korrespondenz, Zahlungskontrolle und Herausgabe der Objekte.

 

  1. Es wird ein “Flohmarkt“ durchgeführt. Eine Kassenkraft des Amtes ist vor Ort, kassiert  und stellt die Quittungen aus.

-Vorteil:  a)-zügige Veräußerung

  b)-Preise vor Ort verhandelbar

   c)-sofortiger Geldfluss

d)-einmaliger Hauptaufwand

e)-Abwicklung und Dokumentation über das Amt
f)-kann als kleines „Fest“ durchgeführt werden – Umsatz für den Landmarkt/Verein

  g)-Interesse für das Objekt wecken

 h)-Interesse für die Ortschaft wecken

i)-ungezwungenes Treffen für Bürger aus der Gemeinde und Besuchern
j)-bei Einsatz von Sport- oder Feuerwehrvereinsmitgliedern als „Helfer“,
kann das Interesse für die Vereine geweckt werden
 

 -Nachteil: a)-Einsatz von „Helfern“ erforderlich
 

  1. Es wird eine “Haushaltsauflösung“ durchgeführt. Das gesamte Inventar wird an Interessenten abgegeben, die eine Spende geben.

- Vorteil: a)-sofortiger Geldfluss
b)-bei Einsatz von Sport- oder Feuerwehrvereinsmitgliedern als „Helfer“, kann das Interesse für die Vereine geweckt werden

-Nachteil:  a)-erheblicher Zeitaufwand für das Führen der Abgangsliste,
  b)-erheblicher Zeitaufwand für die Überwachung der Aktion,

c)-erheblicher Zeitaufwand für die Notierung der Spender,

d)-Einsatz von „Helfern“ erforderlich
e)-erheblicher Zeitaufwand für die Abrechnung der Spende, da           gegebenenfalls noch ein Beschluss über die Höhe und die Verwendung des erzielten Verkaufserlöses erfolgen muss

 

  1. Es wird eine „Auktion über Aushang“  durchgeführt. Dafür werden alle Objekte fotografiert, in Gruppen oder einzeln angeboten. Die Bieter können bis zum Fristende geschlossene Umschläge im Amt einreichen. Dort wird eine Aufstellung über die Gebote erstellt und der/die Meistbietenden bekommt/bekommen den Zuschlag.

-Vorteil: a)-komplette Abwicklung über das Amt
b)-Erzielung hoher Preise möglich
 

-Nachteil: a)-erheblicher Zeitaufwand, da von Erstellung des Aushanges bis zur Abholung und Bezahlung mindestens 14 Tage vergehen
b)-restliches Inventar kann erst anschließend ermittelt und entsprechend der Vorschläge abschließend behandelt werden

 

5. Eine „fremde“ Person übernimmt zum Buchwert das Inventar, veräußert es und zahlt anschließend den Mehrerlös an die Gemeinde für noch zu beschließende Zwecke.

-Vorteil: a)-augenscheinlich schnelle Abwicklung
 

-Nachteil: a)-Öffentliches Handeln für öffentliche Einrichtungen nicht umsetzbar (Verdacht von Mauschelei möglich, da halblegal)
b)-Kontrollverlust der Gemeinde über tatsächlich erzielte Umsätze

c)-Verdacht von „schwarzer Kasse“
d)-keine Einbeziehung der Bürger und Vereine
 

Wir schlagen für die Veräußerung des Inventars die Variante 2. vor.

 

 

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