Beschlussvorlage - VO/GV 30/22/032

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Beggerow beschließt, den beigefügten Antrag auf Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens für den geplanten Solarpark Glendelin vom 10.01.2022 beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit zu stellen. 

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Sachverhalt

Die Gemeinde beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Realisierung einer Freiflächenphotovoltaikanlage (siehe auch Vorlage Nr. 30/22/029).

 

Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen (§1 Abs. 4 BauGB). Grundsätzlich stehen der Errichtung von PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen raumordnerische Belange entgegen, sofern diese keine Konversionsflächen darstellen oder im 110m-Korridor von Verkehrstrassen liegen.

 

Der Landtag hat im Juni 2021 jedoch die Möglichkeit von Zielabweichungsverfahren eröffnet, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind (als Anlage beigefügt). Über entsprechende Anträge entscheidet gem. § 5 Abs. 6 Landesplanungsgesetz M-V das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist nur mit einer entsprechend positiven Zielabweichungsentscheidung möglich. In der Anlage sind die Kriterien für ein solches Zielabweichungsverfahren aufgeführt.

 

Durch den Vorhabenträger wurde ein entsprechender Antrag ausgearbeitet. Auch dieser ist in der Anlage beigefügt. Auf das Beifügen der Anlagen wurde verzichtet.

Der Antrag auf Zielabweichung soll im frühen Planungsstadium erfolgen, da absehbar ist, dass das Vorhaben gegen die Raumordnung verstößt. Da auch das Zielabweichungsverfahren zeitintensiv ist, soll parallel zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes das Zielabweichungsverfahren angeschoben werden.

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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