Beschlussvorlage - VO/GV 67/22/034

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Kamerad Ronny Wolfram zum Stellvertreter des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Sarow zu.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M/V) wählen die aktiven Mitglieder der Feuerwehr aus ihrer Mitte für sechs Jahre den Wehrführer und seinen Stellvertreter. Die Wahl bedarf der Zustimmung der Gemeindevertretung.

Am 11.09.2021 wählten die Kameraden der Feuerwehr Sarow Kamerad Ronny Wolfram

zum Stellvertreter des Gemeindewehrführers.

Dieser wird zum Ehrenbeamten ernannt. Wählbar ist, wer mindestens 4 Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört hat, die persönliche und fachliche Eignung für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht oder sich der Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet und das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Eine Widerwahl ist auch nach

Vollendung des 59. Lebensjahr zulässig. Die Wartezeit endet mit dem Kalenderjahr in dem der Gewählte das 65. Lebensjahr vollendet hat. Gemäß § 3 der Verordnung über die Laufbahnen, die Dienstgrade und die Ausbildung für die Freiwilligen Feuerwehren, Pflicht und Werkfeuerwehren in M/V muss der Gemeindewehrführer und sein Stellvertreter vor der Wahl oder Bestellung die Ausbildung als Gruppenführer und Leiter einer Feuerwehr erfolgreich abgeschlossen haben. Nachdem Kamerad Wolfram die Ausbildung als Gruppenführer erfolgreich abgeschlossen hat kann die Bestellung vorgenommen werden.

Für die Ausbildung zum Leiter einer Feuerwehr verpflichtet sich Kamerad Wolfram innerhalb von 2 Jahren diese abzuschließen.

 

Im Anschluss erfolgt die Ernennung mit Übergabe der Ernennungsurkunde:

 

Es ist gemäß § 48 Landesbeamtengesetz M/V nachfolgender Diensteid zu leisten.

(1)  Der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten:

„Ich schwöre, das Grundgesetz für die BR Deutschland, die Verfassung des Landes M/V und alle in der BR Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

(2)  Der Eid kann auch ohne die Wörter „so wahr mir Gott helfe „geleistet werden.

Erklärt ein Beamter, dass er aus Glaubens- oder Gewissengründe keinen Eidleisten wolle, kann er anstelle der Wörter „Ich schwöre „die Wörter „ Ich gelobe „ oder eine andere Beteuerungsformel sprechen

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Die Haushaltsmittel sind im HHPL 2022 unter dem Produktsachkonto 12600.50100000 eingestellt. Laut Planung sind 3.100€ vorgesehen. Die Haushaltsplanung ist für das Jahr 2022 noch nicht beschlossen.

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

3.100,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

 

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