Beschlussvorlage - VO/GV 15/22/048

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenmocker für die Haushaltsjahre 2022 und 2023.

 

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Sachverhalt

Gemäß §§ 45 ff Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich

1. anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, 

2. entstehende Aufwendungen und zu leistende Auszahlungen  und

3. notwendige Verpflichtungsermächtigungen.

Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung mit den Anlagen ist mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Enthält die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Bestandteile, so darf sie erst nach Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde bekannt gemacht werden.

Am 09.03.2022 wurde der Doppel-Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 in einer Finanzausschusssitzung vorbereitet. Der Gemeindevertretung wird die Beschlussfassung vorgeschlagen.

Mit den in der Finanzausschusssitzung abgestimmten Ansätzen wurden die erforderlichen Unterlagen vorbereitet und als Anhang dieser Beschlussvorlage beigefügt.

---- 05.04.2022: Nach der Finanzausschusssitzung wurden durch die Sachbearbeiterin vom Bauamt die Kosten für die Gehwegerneuerung Hohenbrünzow mit Straßenbeleuchtung in Höhe von 852.300 € neu zusammengefasst. Eine eventuelle Zuwendung in Höhe von 638.000 € muss beantragt werden. Sollte die Gemeinde eine Fördermittelzusage bekommen, würde der Eigenanteil der Gemeinde 214.000 € betragen. Weiterhin hat die Bauamtssachbearbeiterin Zusatzkosten in Höhe von 10.000 € für das Produkt 55200 Wasser- und Bodenverband für die Erneuerung von Rohren angemeldet. Diese Kosten wurden auf dem Sachkonto 52310000S eingeplant. Zudem wurden Kostenerstattungen aus dem privaten Bereich für die Regenentwässerung der Straße (Produkt 54100) in Höhe von 7.200 € auf dem Ertragskonto 44259000 eingeplant. In der Haushaltssatzung wurden die Mittel bereits berücksichtigt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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