Beschlussvorlage - VO/GV 17/22/046

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Siedenbrünzow für die

Haushaltsjahre 2022 und 2023.

 

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Sachverhalt

Gemäß §§ 45 ff Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und enthält alle in den Haushaltsjahren für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich

 

1. anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,

2. entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen  und

3. notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

 

Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung mit den Anlagen ist vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Enthält die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Bestandteile, so darf sie erst nach Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde bekannt gemacht werden.

 

Am 24.10.2022 wurde der Haushaltsplan in einer Finanzausschusssitzung vorbereitet. Der Finanzausschuss schlägt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung vor.

 

Die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde muss nicht eingeholt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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