Beschlussvorlage - VO/GV 20/22/074

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt den Bürgermeister und die Stellvertreter zu ermächtigen, die Aufträge für die Planungsleistungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses mit Gemeinderäumen in Pentz im Rahmen der in den Doppelhaushalt 2022/23 der Gemeinde Borrentin eingestellten finanziellen Mitteln zu vergeben. Der Beschluss 2 zum Top 6 vom 28.03.2019 wird für die Aussage – im Rahmen der in den Haushalt 2019 eingestellten finanziellen Mittel - aufgehoben.

Das Vorhaben wird ausgeführt, wenn die Gemeinde Borrentin positive Bescheide zur Förderung erhält und die Gesamtfinanzierung gesichert ist.

 

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Sachverhalt

Der Fördermittelantrag für den „Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit zwei Stellplätzen und Gemeinderäumen in Pentz“ wurde mit der Vorplanung zum 30.08.2022 beim Landkreis MSE eingereicht. Die Kostenschätzung vom Oktober 2019 wurde von der Baukonzept GmbH überarbeitet und angepasst. Die neuen Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

     20.825,00 €  KG 200 – Herrichten und Erschließen;

1.140.972,00 €  KG 300 – Baukonstruktion;

   268.464,00 €  KG 400 – Technische Anlagen;

   211.522,50 €  KG 500 – Außenanlagen;

     65.450,00 €  KG 600 – Ausstattung;

   391.272,00 €  KG 700 – Baunebenkosten;

2.098.505,50 €  Gesamtkosten;

 

Die Finanzierung der Maßnahme ist beabsichtigt mit

1.573.879,13 €  Zuwendung aus der ILERL M-V;

   344.516,16 €  Sonderbedarfszuweisung für den Eigenanteil;

   180.110,22 €  verbleibender Eigenanteil der Gemeinde

Der Landkreis MSE benötigt zur Bewertung des Vorhabens die Genehmigungsplanung mit Baugenehmigung. Dafür wird die Planung auf der Grundlage der Vorplanung unterteilt in die einzelnen Leistungsbilder für Gebäude, Freianlagen, Tragwerk, Technische Ausrüstung (Abwasser-, Wasser-, Wärmeversorgungs- und Stromanlagen sowie lufttechnische Anlagen) vergeben. Weiterhin werden der Brandschutznachweis, der Wärmeschutznachweis, die Vermessung des Grundstückes (Lage- und Höhenplan) und die Baugrunduntersuchung notwendig. Vorerst werden nur die freiberuflichen Leistungen bis zur Leistungsphasen 4 - Genehmigungsplanung ausgeführt, die zur Bearbeitung des Fördermittelantrages erforderlich sind. Die Leistungsphasen 5-9 kommen nur nach Erhalt der Zuwendungen zur Ausführung.

Der Beschluss 2 vom 28.03.2019 wird teilweise aufgehoben.

 

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Finanz. Auswirkung

Im Haushalt 2022/23 sind unter dem Produktsachkonto 12600/09600000 Projekt FFW 01 180.000 € für die freiberuflichen Leistungen eingestellt.

 

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