Beschlussvorlage - VO/GV 16/22/070

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde beschließt die Aufrechterhaltung des Antrages auf Förderung aus der Klimaschutzrichtlinie mit den geänderten Förderkonditionen.

Die finanziellen Mittel zur Absicherung des Eigenanteils der Gemeinde werden als Nachtrag in den Haushalt 2023 eingeplant. Die Gesamtmaßnahme wird nach Bewilligung der Zuwendung unter Voraussetzung der abgesicherten Gesamtfinanzierung durchgeführt.

Oder

Die Gemeinde beschließt den Antrag auf Förderung aus der Klimaschutzrichtlinie zurückzuziehen. Die Erneuerung und Umrüstung der Straßenbeleuchtungsanlagen in den Ortsteilen wird als Einzelmaßnahme in die Folgehaushalte eingeplant und nach abgesicherter Finanzierung durchgeführt.

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Sachverhalt

Für die Umrüstung und teilweise Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen in allen Ortsteilen wurde der Antrag auf Förderung aus der Klimaschutzrichtlinie im Dezember 2021 zunächst online und im Januar 2022 in Schriftform beim Projektträger Jülich in Berlin eingereicht. Die Eingangsbestätigung des Zuwendungsgebers folgte im April 2022. Im September wurden vom Zuwendungsgeber Unterlagen nachgefordert mit dem Hinweis, dass die Kostenplanung aufgrund der geänderten Förderquote zu überarbeiten ist.

Seit 2019 wurden die Förderhöhen für die Umrüstung von Straßenbeleuchtungsanlagen auf LED stufenweise gesenkt, sodass für Sanierungsmaßnahmen an Außen- und Straßenbeleuchtung nur noch eine Regelförderquote von 20% gewährt wird. Für Anträge, die bis zum 31.12.2021 eingereicht wurden, ist ein Konjunkturpaketaufschlag in Höhe von 10% möglich. Finanzschwache Kommunen können zusätzlich 5 % beantragen. Jedoch werden nur noch Kosten für den Austausch der Leuchtköpfe einschließlich Leuchtmittel, Abdeckung und Gehäuse sowie Steuer- und Regelungstechnik als förderfähige Kosten anerkannt, sodass von den durch den Elektroplaner kalkulierten Gesamtkosten in Höhe von 521.279,00 € nur 93.697,00 € zuwendungsfähig sind und sich daraus für die Gemeinde Kletzin eine Zuwendung von 30 % in Höhe von 28.109,10 € ergibt. Der gemeindliche Eigenanteil beläuft sich somit auf 493.169,90 €.

Die Gemeinde wird gebeten zu entscheiden, ob der Förderantrag aufrechtzuerhalten ist und die Überarbeitung des Finanzierungsplans zu erfolgen hat. In diesem Zusammenhang wäre der höhere gemeindliche Eigenanteil im Rahmen eines Nachtragshaushaltes einzustellen oder aus einer anderen Maßnahme, die dann nicht durchgeführt werden kann, abzudecken. 

Alternativ dazu wäre der Fördermittelantrag zurückzuziehen. Die Umrüstung der einzelnen Ortsteile könnte in die Folgehaushalte eingeplant werden.      

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Finanz. Auswirkung

Unter den Produktsachkonten für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung an den Gemeinde-, Kreis- und der Landesstraße stehen insgesamt noch 521.000 € für die Maßnahme zur Verfügung. Es wurde eine Einnahme von 85 % in Höhe von 443.087,15 € eingeplant. Diese würde sich auf 28.109 € verringern, sodass ein höherer Eigenanteil einzuplanen ist. 

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