Beschlussvorlage - VO/GV 06/22/059

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte über die Anpflanzung und Pflege von ca. 80 Bäumen entlang des Schafstallweges in der Gemarkung Volksdorf Flur6, Flurstück 97. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt den Vertrag auszuhandeln und zu unterzeichnen.

 

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Sachverhalt

Mit Mail vom 27.08.2022 beantragt die Gemeindevertreterin Frau Sabine Grundmann den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte über eine Baumpflanzung auf der Nordseite des sogenannten Schafstallweges in Volksdorf (siehe anbei Flurkartenauszug). Dieser Weg (Gemarkung Volksdorf Flur 6, Flurstück 97), liegt im Eigentum der Gemeinde Nossendorf, hat eine Länge von ca. 1.667 m und eine Fläche von 16.814 m². Damit liegt die durchschnittliche Wegbreite bei etwa 10 Metern. Zu dieser Problematik gab es im September 2021 das „Nossendorfer Gespräch“, in dessen Ergebnis die geäußerten Empfehlungen von Experten seitens der Gemeinde befürwortet und umgesetzt werden sollen. Die Rolle der Gemeinde besteht darin, für das Vorhaben die erforderliche Fläche zur Verfügung zu stellen und nach 4 Jahren die Unterhaltung und Pflege einschließlich der Kosten zu übernehmen. Bis dahin übernimmt alle Kosten für Ausschreibung, Vergabe, Beschaffung, Pflanzung und Anwuchs- und Entwicklungspflege der Landkreis. Auch die Kosten für die grobe Feststellung der Grundstücksgrenze wird vom Landkreis übernommen. Bei der Pflanzung sollen die Feldauffahrten und der Schutz vorhandener Drainagestränge vor Einwachsen von Wurzelwerk besondere Berücksichtigung erhalten. Dies soll mit Hilfe der Bauern bzw. Grundstückseigentümer vor Ort erfolgen. Die Umsetzung (Pflanzung) soll bereits im Herbst 2022 erfolgen. Der Nutzen für die Gemeinde und die Allgemeinheit besteht in der Beschattung des Weges, Humusbildung, Ansiedlung von Wildtieren und Insekten, Sauerstoffbildung, Minderung der Bodenerosion und nicht zuletzt Steigerung der Attraktivität für Erholung. Seitens des Landkreises liegt der Nutzen darin, dass man eine geeignete Fläche gefunden hat, um eine Kompensationsmaßnahme für ein getätigtes Bauvorhaben durchzuführen. Diese Fläche ist dann besetzt und steht der Gemeinde selbst für die Kompensationsmaßnahmen künftiger eigener Bauvorhaben dann nicht mehr zur Verfügung. Über die nach 4 Jahren zu erwartenden jährlichen Kosten für Pflege und Unterhaltung kann derzeit nicht verlässlich geschätzt werden. Diese trägt nach derzeitiger Rechtslage die Gemeinde.

Die Verwaltungsvereinbarung wird der Gemeinde nach Beschlussfassung vom Landkreis vorgelegt.

Vorsorglich wird durch die Verwaltung auf Folgendes hingewiesen:

Sollte es sich bei den Pflanzungen um eine gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichsmaßnahme für Eingriffe des Landkreises in Natur und Landschaft handeln, wird der Gemeindevertretung empfohlen, bei Abschluss der Vereinbarung auf eine längere pflegerische Verpflichtung des Landkreises zu achten, weil die Gemeinde ihre Flächen ja freiwillig für die Ausgleichsmaßnahme zur Verfügung stellt. Nähme der Landkreis die Ausgleichsmaßnahmen auf eigenen Flächen vor (z.B. an der Kreisstraße Nossendorf – Volksdorf – Annenhof), obläge ihm die lebenslagne Pflege der angepflanzten Bäume.   

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Alle Kosten für Vergabe, Ausschreibung, Pflanzung und Anwuchs- und Entwicklungspflege übernimmt der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Nach 4 Jahren ab Pflanzung übernimmt die Gemeinde und damit die Unterhaltung und Baumpflege. Das Anlagevermögen erhöht sich entsprechend.

 

 

 

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Anlagen

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