Beschlussvorlage - VO/GV 51/23/082

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Meesiger ändert den Beschluss vom 18.02.2021 zu Ehrungen entsprechend der Anlage.

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Sachverhalt

Die Gemeinde Meesiger hat am 18.02.2021 einen Beschluss gefasst, zu welchen Anlässen gratuliert wird.

 

Entsprechend dem Bericht der überörtlichen Prüfung im Bereich Amt Demmin-Land durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sind die Regelungen der Ehrenordnung in Bezug auf Ehrungen des Bürgermeisters, der Gemeindevertreter, Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr und der Gemeindebediensteten unzulässig.

Aus diesem Grund entfallen die Punkte 2. und 3.a,b,c und Punkt 4. der Ehrenordnung vom 18.02.2021.

 

Aus Punkt 3.d) und e) wird Punkt 2.a) und b)., aus Punkt 5. wird Punkt 3., aus Punkt 6. wird Punkt 4., aus Punkt 7. wird Punkt 5. 

 

Es wird vorgeschlagen, die Ehrenordnung wie folgt zu ändern:

 

        siehe Anlage

 

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

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Anlagen

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