Beschlussvorlage - VO/GV 35/23/028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hohenbollentin beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde für die Haushaltsjahre 2023/2024.

 

 

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Sachverhalt

Gemäß §§ 45 ff Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich

 

1.anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,

2.entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und

3.notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

 

Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung mit den Anlagen ist vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Enthält die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Bestandteile, so darf sie erst nach Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde bekanntgemacht werden.

Der Haushaltsplan wurde in einer Finanzausschusssitzung vorbereitet. Nach der Sitzung wurde folgende Änderung vorgenommen: Die Kostenerstattungen für Grundschulkinder an andere Gemeinden wurde von 10.200 € auf 6.000 € reduziert, da die Anzahl der geplanten Kinder von sechs auf vier reduziert wurde.

Der Finanzausschuss schlägt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung vor.

Die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde muss nicht eingeholt werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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