Beschlussvorlage - VO/GV 48/23/042

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Ingenieurleistungen für die Planung, die Entwurfsvermessung und die Baugrunduntersuchung einschließlich -auswertung für die Erneuerung des Gehwegs an der Rellyner Straße an den jeweils wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. Die Bürgermeisterin und deren Stellvertreter werden zur Aushandlung und Unterzeichnung des Honorarvertrages für die Planung der Verkehrsanlage, sowie der Auftragserteilung für die weiteren erforderlichen Ingenieurleistungen zur Entwurfsvermessung und Baugrunduntersuchung ermächtigt.

Die Gemeinde beschließt die Beantragung einer Förderung gemäß Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Vorhaben im Bereich des kommunalen Straßenbaus in Mecklenburg-Vorpommern (KommStrabauFÖRL M-V). Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt bei gesicherter Gesamtfinanzierung.    

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Sachverhalt

Die Gemeinde Lindenberg beabsichtigt seit Längerem die Erneuerung bzw. den Ausbau des Gehweges an der Rellyner Straße entlang der Ortsdurchfahrt der Landesstraße L27.

Die Umsetzung der Maßnahme ist bislang aufgrund fehlender Zuwendungsmöglichkeiten gescheitert. Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Vorhaben im Bereich des kommunalen Straßenbaus im September 2020 wurde durch die Gemeinde im Januar 2021 eine Voranmeldung zur Aufnahme in den Maßnahmeplan beim Straßenbauamt Neustrelitz eingereicht. Der Gemeinde wurde bis 2024 eine Zuwendung in Höhe von 75% der förderfähigen Kosten für die Bauleistungen und der Kosten für die örtliche Bauüberwachung, welche Bestandteil der Leistungsphase 8 der Planung darstellt, in Aussicht gestellt. Die Ingenieurleistungen zur Planung, die zur Erstellung der Entwurfsplanung für die abschließende Antragstellung der Zuwendung bis zum 31.07.2023 erforderlich sind, sowie Kosten für den Grunderwerb sind nicht Bestandteil der Förderung.

Zur Beauftragung der Ingenieurleistungen für die Planung von Verkehrsanlagen werden mittels Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb drei geeignete Ingenieurbüros für Tiefbauplanung zur Angebotsabgabe aufgefordert. Da zur Vorhabenrealisierung eine Genehmigung gemäß § 10 Straßen- und Wegegesetz M-V beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte einzuholen ist, soll die Planung mit den Leistungsphasen 1 bis 4 (Genehmigungsplanung) sowie optional, bei gesicherter Finanzierung durch Bewilligung der Fördermittel, die Leistungsphasen 5 bis 9 beauftragt werden. Da die Angebote zur Sitzung nicht vorliegen werden, wird die Zuschlagserteilung an den wirtschaftlichsten Anbieter empfohlen. Nach Bindung eines Planers werden Angebote für die weiteren Ingenieurleistungen zur Entwurfsvermessung sowie Baugrunderkundung und -auswertung, die für die Planung erforderlich sind, eingeholt und die Leistungen beauftragt.

Nach Vorlage der Baugenehmigung und des Zuwendungsbescheides kann die Ausschreibung der Bauleistungen nach gesicherter Finanzierung voraussichtlich in 2024 erfolgen. Die für die Ingenieurleistungen erforderlichen finanziellen Mittel zur Erarbeitung der Antragsunterlagen und der Genehmigung sind in den Doppelhaushalt 2022/2023 ausreichend eingeplant. Die finanziellen Mittel zur Umsetzung der Baumaßnahme werden nach Erarbeitung einer Kostenberechnung (Leistungsphase 3) durch das zu beauftragende Ingenieurbüro in den Haushalt 2024 eingeplant.

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Finanz. Auswirkung

Im Doppelhaushalt 2022/2023 wurden 47.100 € für Planungsleistungen unter dem Produktsachkonto 54300.09600000 eingeplant. Bis zur Beantragung der Fördermittel und der Genehmigung gemäß § 10 StrWG werden voraussichtlich 25.000 € benötigt.

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