Beratung - VO/GV 20/23/111

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch das Planungsbüro wurde ein Plankonzept für den Bebauungsplan Nr. 3 „Wohnbebauung Moltzahn“ erstellt (siehe Anlage). Das Konzept wurde als Planungsanzeige beim Amt für Raumordnung und Landesplanung eingereicht.  Die Stellungnahme dazu steht noch aus. Der Planentwurf kann erst nach Vorliegen der Stellungnahme gefertigt werden. Ein artenschutzrechtliche Fachbeitrag ist dafür ebenfalls notwendig, der noch in Bearbeitung ist.

Die Gemeinde möge aber bereits beraten, ob die Gemeinde im Bebauungsplan gestalterische Vorgaben (z.B. Dachform, farbliche Gestaltung u.a.) für die kleine Bebauungsreihe treffen möchte. Diese könnten als textliche Festsetzung aufgenommen werden.

Durch die Planerin wurde im Plangebiet eine Heckenpflanzung am östlichen und südlichen Rand des Geltungsbereiches vorgesehen. Dies erscheint planerisch die bessere Variante zu sein. Im Flächennutzungsplan war ursprünglich das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern am östlichen Ortsrand am ehemaligen Weg Richtung Hohenbollentin. Sofern die Gemeinde andere Vorstellungen hat, können diese in den Bebauungsplanentwurf einfließen.

 

Das Ergebnis der Beratung ist zu protokollieren.

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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