29.06.2021 - 6.1 Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 6 "Photov...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Dazu gibt der Bürgermeister Herrn Braun vom Planungsbüro das Wort. Herr Braun erläutert den aktuellen Stand, u.a. zur Bürgerbeteiligung, Blendwirkung und einer möglichen vertraglichen Rückbauverpflichtung.

Die Gemeinde soll durch Auslegung als auch durch eine Einwohnerversammlung informiert werden.

 

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Beschluss (geändert):

 

1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Photovoltaikanlage Sanzkow-Ost“ für die Flurstücke 41/1, 42, 43, 44 sowie teilweise 29 und 41/2, Flur 11, Gemarkung Sanzkow (Größe ca. 22,7 ha) für die Realisierung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Kiestagebau Sanzkow.

2. Hinsichtlich der Planungskosten soll ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB mit dem Antragsteller, CONPOWER Solar Verwaltung GmbH & Co. KG, Lilienthalstraße 1, 82178 Puchheim, geschlossen werden. Gegenstand des Vertrages soll die vollständige Kostenübernahme durch den Antragsteller sein. Bürgermeister und 1. Stellvertreter werden zu entsprechenden Vertragsverhandlungen und zum Vertragsabschluss ermächtigt.

3. Auf der Grundlage des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 6 „Photovoltaikanlage Sanzkow-Ost“ (Stand: 09.06.2021) soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch öffentliches Auslegen des Vorentwurfes für die Dauer eines Monats im Amt Demmin-Land erfolgen. Dies ist zusammen mit dem Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind schriftlich zur Abgabe planungsrelevanter Hinweise aufzufordern.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage