28.08.2019 - 7.1 Bebauungsplan Nr. 2 "Solarpark Kentzlin"...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kentzlin
- Datum:
- Mi., 28.08.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Dagmar Neubert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss des beigefügten Erschließungs- und Durchführungsvertrages mit der FEH Solarpark 34 GmbH & Co KG, Ginnheimer Straße 4, 65760 Eschborn, zum vorhabenbezogenen Teilgeltungsbereich 1.1 des Bebauungsplanes Nr. 2 „Solarpark Kentzlin“ für die Errichtung eines Solarparks auf den Flurstücken 452, 453, 454/1, 455/2, 456/1, 457/1 und 458, Flur 1, Gemarkung Kentzlin.
- Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss der beigefügten Verpflichtungserklärung zum Haftverzicht über die gemeindliche Löschwasserversorgung für den Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark Kentzlin“ mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA).