16.09.2019 - 5 Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüs...

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Wortprotokoll

Sitzung am 17.04.2019

 

zu 10 Beschlussfassung zu einem Wegenutzungsvertrag

Vorlage: VO/GV 82/19/298

Beschluss:

Die Gemeindevertretung befürwortet den Abschluss eines Wegenutzungsvertrages mit der Fa. Tyczka Energie GmbH. Der/Die Bürgermeister/in wird ermächtigt, den Vertrag mit Tyczka auszuhandeln und durch einfache Unterschrift auszufertigen. Die Gemeindevertretung Bürgermeister/in, auf folgende Ergänzungen gegenüber dem Vertragsentwurf hinzuwirken:

1. § 4 Abs. 3 nach Satz 1 anfügen: „Hierzu wird TEN wenn möglich und wirtschaftlich vertretbar, in geschlossener Bauweise vorgehen, ohne Gemeindestraßen großflächig aufzuschachten.

2. § 6 Abs. 3 letzter Satz erhält folgende Fassung: „Besteht der Anspruch auf Kostenübernahme durch einen Dritten, der nur durch oder auch von der Gemeinde geltend gemacht werden kann, so ist die Gemeinde verpflichtet, den Anspruch an TEN abzutreten.“

3. In § 11 wird vor das Wort „Zustimmung“ das Wort „schriftlich“ eingefügt.

4. In § 12 wird folgender Absatz 3 aufgenommen: „Der Vertrag wird 2-fach ausgefertigt. Jede Vertragspartei erhält ein Exemplar.“

zu 11 Beschlussfassung zum Verkauf einer Immobilie

Vorlage: VO/GV 82/19/299

Die Übergabe der Wohnung erfolgt - entsprechend der Absprache zwischen der Bürgermeisterin und den Käufern- bereits zum 01.06.2019.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Verkauf der Wohnung im Mehrfamilienhaus (24 WE) Dorfstraße 2, Erdgeschoss rechts (Mieterin Frau G. Viegils) einschließlich dem Miteigentumsanteil (ME-Anteil) von 36/1000 an den Flurstücken 152/1, 189/1 und 190/1 für die genannte Wohnung, verbunden mit dem Sondereigentum an dieser Wohnung selbst und einem Kellerraum an Frau Manuela Böttcher und Herrn Dirk Böttcher, beide Wohnhaft in Dorfstraße 38, 17111 Verchen zum Preis von 18.500 €. Alle anfallenden Kosten, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung stehen, wie z.B. Grunderwerbssteuern, Notarkosten, Kosten für Genehmigungen, Bestätigungen und Gutachten (bereits anteilig in der Ausschreibung enthalten ) sind vom Erwerber zu tragen. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt innerhalb von 14 Tagen auf das Konto des Amtes Demmin-Land, nach Vorlage der Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung und dem Grundstücksverkehrsgesetz. Vor Abschluss des Kaufvertrages ist der Nachweis zu erbringen, dass der Kaufpreis gezahlt werden kann (z.B. durch eine Bankbestätigung). Im Kaufvertrag wird der Rücktritt des Verkäufers vereinbart, wenn nicht innerhalb von 4 Wochen nach dem vereinbarten Zahlungstermin, auf das angegebene Konto gezahlt ist. Sollte das erworbene Grundstück innerhalb der nächsten 5 Jahre veräußert werden, steht der eventuelle Mehrerlös der Gemeinde zu. Die Übergabe erfolgt zum 1. des auf die Kaufpreiszahlung folgenden Monats. Ab Tag der Übergabe übernimmt der Erwerber alle öffentlichen und privatrechtlichen Lasten.

 

zu 12 Beschlussfassung zu einer Wohnungsangelegenheit

Vorlage: VO/GV 82/19/304

Die Gemeinde Verchen befindet sich in der Haushaltssicherung. Damit der Gemeinde keine zusätzlichen Kosten entstehen, soll die Beendigung des Mietverhältnisses, weil die neuen Eigentümer zum 01.06. übernehmen, zum 31.05.2019 erfolgen.

Beschluss:

Dem Antrag auf vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses Viegils zum 30.04.2019 wird nicht zugestimmt. Die Beendigung soll aber vorzeitig am 31.05.2019 erfolgen.

 

zu 13 Beschlussfassung zur Auftragsvergabe - Ausbau von Gemeindestraßen

Vorlage: VO/GV 82/19/305

Beschluss:

Die Gemeinde beschließt die Auftragsvergabe für den Ausbau der Breiten Straße und des Siedlungsweges in Verchen an den wirtschaftlichsten Anbieter. Desweiteren wird die Auftragsvergabe für die Versetzung von 2 Straßenleuchten im Siedlungsweg an den wirtschaftlichsten Anbieter beschlossen. Außerdem beschließt die Gemeinde die Vergabe von freiberuflichen Leistungen zum Beweissicherungsverfahren und zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf der Baustelle an die jeweils wirtschaftlichsten Anbieter. Weiterhin wird der Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege MV für die fachgerechte Bergung und Dokumentation der Bodendenkmale beschlossen. Die Beauftragung der jeweiligen Unternehmen sowie der Abschluss der Vereinbarungen erfolgt sofern der Haushalt 2019 durch die Kommunalaufsicht genehmigt wurde und in Kraft getreten ist. Die Bürgermeisterin und einer ihrer Stellvertreter werden zur Auftragsvergabe sowie zur Aushandlung und Vereinbarung evtl. erforderlicher Nachträge im Rahmen des Haushaltsansatzes und nach Zustimmung durch den Zuwendungsgeber ermächtigt.

 

zu 14 Beschlussfassung zur Auftragsvergabe - Beschilderung

Vorlage: VO/GV 82/19/302

Wurde abgesetzt, da der Auftrag unter 3.000 € liegt und nicht beschlossen werden muss.

 

 

Sitzung am 01.07.2019

 

11 Beschlussfassung zu einer Vergabeangelegenheit

VO/GV 82/19/306

Beschluss:

Die Gemeinde billigt die Auftragserteilung an die Firma „OUTGYM“ vom 09.05.2019. Die überplanmäßige Ausgabe wird beschlossen. Die Finanzierung erfolgt über Mehreinnahmen bei den Pachteinnahmen (Produktsachkonto: 11401.44110000).

 

12 Beschlussfassung 2 zu Immobilienangelegenheiten

VO/GV 82/19/310

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Verkauf der Wohnung im Mehrfamilienhaus (24 WE) Dorfstraße 1, Erdgeschoss rechts (Mieter: Löwe) und der Wohnung im Mehrfamilienhaus (24 WE) Dorfstraße 3, Erdgeschoss rechts (Mieter: Haack) - jeweils einschließlich dem Miteigentumsanteil (ME-Anteil) von 36/1000 an den Flurstücken 152/1, 189/1 und 190/1 für die genannten Wohnungen, verbunden mit dem Sondereigentum an diesen Wohnungen selbst und je einem Kellerraum an Frau Ellen Kaloff, wohnhaft in Budenstraße 3, 17111 Verchen zum Preis von 18.000 € und 19.000 €. Alle anfallenden Kosten, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung stehen, wie z.B. Grunderwerbssteuern, Notarkosten, Kosten für Genehmigungen, Bestätigungen und Gutachten (bereits anteilig in der Ausschreibung enthalten) sind vom Erwerber zu tragen. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt innerhalb von 14 Tagen auf das Konto des Amtes Demmin-Land, nach Vorlage der Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung und dem Grundstücksverkehrsgesetz. Vor Abschluss des Kaufvertrages ist der Nachweis zu erbringen, dass der Kaufpreis gezahlt werden kann (z.B. durch eine Bankbestätigung). Im Kaufvertrag wird der Rücktritt des Verkäufers vereinbart, wenn nicht innerhalb von 4 Wochen nach dem vereinbarten Zahlungstermin, auf das angegebene Konto gezahlt ist. Sollte das erworbene Grundstück innerhalb der nächsten 5 Jahre veräußert werden, steht der eventuelle Mehrerlös der Gemeinde zu. Die Übergabe erfolgt zum 1. des auf die Kaufpreiszahlung folgenden Monats. Ab Tag der Übergabe übernimmt der Erwerber alle öffentlichen und privatrechtlichen Lasten.

 

13 Beschlussfassung 1 zu Immobilienangelegenheiten

VO/GV 82/19/309

Beschluss:

Dieser Tagesordnungspunkt entfällt, weil Herr Beerbaum sein Kaufangebot zurückgezogen hat.