16.09.2019 - 7.4 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB zu be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Verchen
- Datum:
- Mo, 16.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Dagmar Neubert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Verchen erteilt gem. § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu den beantragten isolierten Abweichungen von den gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 „Eigenheimkomplex Verchen West“, hier von B.3 hinsichtlich der Fassadengestaltung, B.1 Dachausbildung und B.6 Einfriedungen, entsprechend des Antrages für das geplante Wohnhaus auf den Flurstücken 52/33 und 52/32, Flur 2, Gemarkung Verchen.