16.09.2019 - 7.4 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB zu be...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Verchen erteilt gem. § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu den beantragten isolierten Abweichungen von den gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 „Eigenheimkomplex Verchen West“, hier von B.3 hinsichtlich der Fassadengestaltung, B.1 Dachausbildung und B.6 Einfriedungen, entsprechend des Antrages für das geplante Wohnhaus auf den Flurstücken 52/33 und 52/32, Flur 2, Gemarkung Verchen. 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

 4

1

1

 

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