29.08.2019 - 7.4 Beschlussfassung zur Aufstellung eines Bebauung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Neubert erläutert die beabsichtigte Planung für eine  Bebaubarkeit des Grundstückes Gehmkower Weg 2 mit einem weiteren Wohnhaus und erklärt die weiteren Verfahrensschritte. Auch hier ist die Löschwasserversorgung ein notwendiger Bestandteil einer gesicherten Erschließung, ohne die der Bebauungsplan nicht genehmigt werden kann (siehe auch unter TOP 7.5).

 

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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss des städtebaulichen Vertrages zur vollständigen Übernahme der Planungskosten für die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch den Antragsteller entsprechend der Anlage.
  2. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Flurstück 31/2, Flur 1, Gemarkung Lindenberg im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB.
  3. Der vorliegende Entwurf  des Bebauungsplanes Nr. 2 „Wohnhaus Lindenberg" (Stand: August 2019) einschließlich Begründung wird gebilligt.
  4. Auf der Grundlage dieses Entwurfes wird entsprechend § 13 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen. Diese soll aufgrund der Übersichtlichkeit und Geringfügigkeit der Planung für die Dauer von 30 Tagen erfolgen. Die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage