27.11.2019 - 3 Bericht des Vorsitz, Anfragen der Gemeindevertr...

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Wortprotokoll

1. Klenzer Weg

Der Klenzer Weg wurde durch die Fa. Staffelt aus Metschow geschoben. Das Ergebnis ist zufriedenstellend. Damit wird auch der ordnungsgemäße Winterdienst wieder möglich.

 

2. Steg am Wasserwanderrastplatz

Der bauliche Zustand des Steges ist allen Gemeindevertretern/innen bekannt. Verschiedene Büros (3) wurden aufgefordert, ein Angebot zur Überprüfung der Standsicherheit des Steges abzugeben. 2 Büros sahen sich außer Stande, ein wirtschaftliches Angebot zu unterbreiten, weil die Kosten für eine Begutachtung so hoch seien (u.a. Tauchereinsatz), dass davon schon ein Großteil etwaiger Reparaturkosten bestritten werden könne. Ein Angebot lautete auf ca. 8.000 €. Die Gemeindevertretung ist sich einig, dass wegen der Unwirtschaftlichkeit kein Auftrag zur Begutachtung ausgelöst werden soll.

Problem ist, dass nach Auskunft des Amtes die 25-jährige Zweckbindungsfrist noch nicht abgelaufen ist, so dass die Gemeinde in der Verpflichtung ist, den Wasserwanderrastplatz noch mindestens 4 Jahre zu betreiben. Herr Liskow hatte angedeutet, dass man zu gegebener Zeit an ihn wegen einer Zuwendung für eine Erneuerung herantreten könne. Problem könnte dann sein, dass eine Erneuerung innerhalb der Zweckbindungsfrist mit Zuwendung eine Doppelförderung darstellen könnte.

Aus der Sicht der Gemeinde hat die Herstellung der Sicherheit des Steges höchste Priorität.

 

3. Neubau

Vor dem Neubau bilden sich nach Niederschlägen größere Pfützen. Nach Angaben der Kämmerei wäre im aktuellen Haushalt noch Geld vorhanden, um die entsprechende Pflasterung anzuheben.

 

4. eingestürzte Scheune an der Kreisstraße

Der Dacheinsturz wurde durch den Eigentümer des Grundstücks herbeigeführt. Aus dem Ordnungsamt erging zuvor eine Aufforderung an ihn, die Sicherheit dergestalt herzustellen, dass sich keine Dachteile lösen können. Nunmehr wird die Gefahr gesehen, dass die Außenwand einstürzen könnte, weil sich Teile des Daches gegen diese Wand stützen. Die Sache ist vom Ordnungsamt zu prüfen.

 

5. Ablagerung Grasschnitt

Bislang wurde der gemeindliche Grasschnitt auf einem Grundstück gelagert, dass wohl in privatem Eigentum steht. Die Bürgermeisterin bittet die Gemeindevertreter darum, sich über einen geeigneten alternativen Standort Gedanken zu machen. Hinter dem Spielplatz/der Festwiese wäre z.B. ein geeignetes größeres Gemeindegrundstück vorhanden. Es wäre nur zu klären, wie der Grasschnitt dort hin verbracht werden kann. Eine andere Alternative wäre, dem in Metschow ansässigen Damwildzüchter das grüne Schnittgut anzubieten.

 

6. Adventsveranstaltungen

- 28.12.2019: Adventsbasteln im Bürgerhaus

- 7.12.2019: Gemeindeweihnachtsfeier mit Programm der Kita und anschließendem Weihnachtstanz mit DJ Eddi   

 

7. Straßenschaden im Einmündungsbereich Kreisstraße/Gemeindestraße nach Trittelwitz

Frau Meißner fragt, wer für die Reparatur an dieser Stelle verantwortlich ist. Der Schaden befindet sich im Asphalt am Übergang zum Kopfsteinpflaster. Die Verwaltung entgegnet, dass viel dafür spricht, dass der Landkreis zuständig ist, wenn sich der Schaden im Asphalt befindet, weil die Gemeindestraße nach Trittelwitz ja aus Kopfsteinpflaster besteht. Frau Meißner sagt zu, sich an den Landkreis (Kreisstraßenmeisterei) zu wenden. Wenn sie dort nicht weiterkommt, wird sie das Amt informieren.

 

8. Straßeneinlauf Lange Reihe

Herr Richter verweist auf einen defekten Straßeneinlauf in der Langen Reihe in Höhe des Grundstücks Utech. Der Bauausschuss wird sich der Sache annehmen.

 

9. Zuwendungen an Vereine

Herr Richter fragt nach, ob gemeinnützige Vereine noch Anträge an die Gemeinde auf Unterstützung stellen können. Dies wird bejaht, da sich noch Geld auf dem entsprechenden Produktsachkonto befindet.

 

10. Spende für die Feuerwehr

Die Bürgermeisterin informiert die Anwesenden darüber, dass Einwohner aus Verchen der Feuerwehr eine Spende in Höhe 500 zukommen lassen wollen. Die Einwohner hätten sich per E-Mail an die Bürgermeisterin gewandt. Herr Schröder erklärt, dass diese Absichtserklärung in der Amtskasse (Fr. Hagenmann) abgegeben werden könne. Über die Annahme der Spende müsse die Gemeindevertretung durch Beschluss entscheiden. Die entsprechende Vorlage wird durch die Verwaltung vorbereitet.  

 

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