10.12.2019 - 4 Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüs...

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Wortprotokoll

TOP 9 Immobilienangelegenheit 1 VO/GV 20/19/011

Die Gemeindevertretung beschließt den Verkauf von Gnevezow Flur 1, Flurstück

491 mit allen aufstehenden Gebäuden und Einrichtungen an Herrn Lukas Vernaldi

wohnhaft in Schönfeld zum Preis von 80.000 €.

Die Wendesschleife auf den Flurstück soll zur Nutzung als öffentliche Straße

erhalten bleiben. Zur dauernden Gewährleistung dieses Rechts der Gemeinde ist

eine dingliche Sicherung im Grundbuch vorzunehmen. Der Beschluss vom

22.8.2019 (zu Top 10.1) wird insoweit geändert.

Dem Wasser- und Abwasserzweckverband ist ein grundbuchlich gesichertes

Recht (Dienstbarkeit) für eine auf diesem Grundstück verlaufende Wasserleitung

(Leitungsrecht) einzuräumen. Alle anfallenden Kosten, die im Zusammenhang mit

der Vertragsdurchführung stehen, wie z.B. Grunderwerbssteuern, Notarkosten,

Kosten für Genehmigungen, Bestätigungen und Vermessung sind vom Erwerber

zu tragen. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt innerhalb von 14 Tagen auf das

Konto des Amtes Demmin-Land, nach Vorlage der Genehmigung nach der

Grundstücksverkehrsordnung und dem Grundstücksverkehrsgesetz. Vor

Abschluss des Kaufvertrages ist der Nachweis zu erbringen, dass der Kaufpreis

gezahlt werden kann (z.B. durch eine Bankbestätigung). Im Kaufvertrag wird der

Rücktritt des Verkäufers vereinbart, wenn nicht innerhalb von 4 Wochen nach

dem vereinbarten Zahlungstermin, auf das angegebene Konto gezahlt ist. Sollte

das erworbene Grundstück innerhalb der nächsten 5 Jahre veräußert werden,

steht der eventuelle Mehrerlös der Gemeinde zu. Die Übergabe erfolgt zum 1.

des auf die Kaufpreiszahlung folgenden Monats. Ab dem Tag der Übergabe

übernimmt der Erwerber alle öffentlichen und privatrechtlichen Lasten

 

TOP 10 Immobilienangelegenheit 2 VO/GV 20/19/012

Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme der Schenkung von Frau Regina

Winkler über das Grundstück Borrentin Flur 1, Flurstück 11 (Dorfstraße 17) und

alle Kosten die dazu im Zusammenhang stehen wie z.B. Notarkosten, Kosten für

die Löschung der Verbindlichkeiten in Abteilung 3 des Grundbuches Nummer 154

zu übernehmen. In diesem Zusammenhang wird Herrn Miotk aus Demmin ein

Betrag von bis zu 500 € für die Zustimmung zur Löschung seiner

Verbindlichkeiten in dem genannten Grundbuch gezahlt.