10.12.2019 - 4 Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Borrentin
- Datum:
- Di., 10.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
TOP 9 Immobilienangelegenheit 1 VO/GV 20/19/011
Die Gemeindevertretung beschließt den Verkauf von Gnevezow Flur 1, Flurstück
491 mit allen aufstehenden Gebäuden und Einrichtungen an Herrn Lukas Vernaldi
wohnhaft in Schönfeld zum Preis von 80.000 €.
Die Wendesschleife auf den Flurstück soll zur Nutzung als öffentliche Straße
erhalten bleiben. Zur dauernden Gewährleistung dieses Rechts der Gemeinde ist
eine dingliche Sicherung im Grundbuch vorzunehmen. Der Beschluss vom
22.8.2019 (zu Top 10.1) wird insoweit geändert.
Dem Wasser- und Abwasserzweckverband ist ein grundbuchlich gesichertes
Recht (Dienstbarkeit) für eine auf diesem Grundstück verlaufende Wasserleitung
(Leitungsrecht) einzuräumen. Alle anfallenden Kosten, die im Zusammenhang mit
der Vertragsdurchführung stehen, wie z.B. Grunderwerbssteuern, Notarkosten,
Kosten für Genehmigungen, Bestätigungen und Vermessung sind vom Erwerber
zu tragen. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt innerhalb von 14 Tagen auf das
Konto des Amtes Demmin-Land, nach Vorlage der Genehmigung nach der
Grundstücksverkehrsordnung und dem Grundstücksverkehrsgesetz. Vor
Abschluss des Kaufvertrages ist der Nachweis zu erbringen, dass der Kaufpreis
gezahlt werden kann (z.B. durch eine Bankbestätigung). Im Kaufvertrag wird der
Rücktritt des Verkäufers vereinbart, wenn nicht innerhalb von 4 Wochen nach
dem vereinbarten Zahlungstermin, auf das angegebene Konto gezahlt ist. Sollte
das erworbene Grundstück innerhalb der nächsten 5 Jahre veräußert werden,
steht der eventuelle Mehrerlös der Gemeinde zu. Die Übergabe erfolgt zum 1.
des auf die Kaufpreiszahlung folgenden Monats. Ab dem Tag der Übergabe
übernimmt der Erwerber alle öffentlichen und privatrechtlichen Lasten
TOP 10 Immobilienangelegenheit 2 VO/GV 20/19/012
Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme der Schenkung von Frau Regina
Winkler über das Grundstück Borrentin Flur 1, Flurstück 11 (Dorfstraße 17) und
alle Kosten die dazu im Zusammenhang stehen wie z.B. Notarkosten, Kosten für
die Löschung der Verbindlichkeiten in Abteilung 3 des Grundbuches Nummer 154
zu übernehmen. In diesem Zusammenhang wird Herrn Miotk aus Demmin ein
Betrag von bis zu 500 € für die Zustimmung zur Löschung seiner
Verbindlichkeiten in dem genannten Grundbuch gezahlt.