12.03.2020 - 5 Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Siedenbrünzow
- Datum:
- Do., 12.03.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die Gemeindevertretung beschließt den Verkauf von Siedenbrünzow Flur 2
Flurstück 163 an den Käufer des daneben liegenden Grundstückes von Herrn
Sebastian Stieblich, wohnhaft in 17121 Loitz, Mühlentor Vorstadt 9 zum Preis von
10 € je m². Alle anfallenden Kosten, die im Zusammenhang mit der
Vertragsdurchführung stehen, wie z.B. Grunderwerbssteuern, Notarkosten,
Kosten für Genehmigungen, Bestätigungen und Vermessung sind vom Erwerber
zu tragen. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt innerhalb von 14 Tagen auf das
Konto des Amtes Demmin-Land, nach Vorlage der Genehmigung nach der
Grundstücksverkehrsordnung und dem Grundstücksverkehrsgesetz. Vor
Abschluss des Kaufvertrages ist der Nachweis zu erbringen, dass der Kaufpreis
gezahlt werden kann (z.B. durch eine Bankbestätigung). Im Kaufvertrag wird der
Rücktritt des Verkäufers vereinbart, wenn nicht innerhalb von 4 Wochen nach
dem vereinbarten Zahlungstermin, auf das angegebene Konto gezahlt ist. Sollte
das erworbene Grundstück innerhalb der nächsten 5 Jahre veräußert werden,
steht der eventuelle Mehrerlös der Gemeinde zu. Die Übergabe erfolgt zum 1.
des auf die Kaufpreiszahlung folgenden Monats. Ab Tag der Übergabe übernimmt
der Erwerber alle öffentlichen und privatrechtlichen Lasten.