12.03.2020 - 5 Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüs...

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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung beschließt den Verkauf von Siedenbrünzow Flur 2

Flurstück 163 an den Käufer des daneben liegenden Grundstückes von Herrn

Sebastian Stieblich, wohnhaft in 17121 Loitz, Mühlentor Vorstadt 9 zum Preis von

10 € je m². Alle anfallenden Kosten, die im Zusammenhang mit der

Vertragsdurchführung stehen, wie z.B. Grunderwerbssteuern, Notarkosten,

Kosten für Genehmigungen, Bestätigungen und Vermessung sind vom Erwerber

zu tragen. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt innerhalb von 14 Tagen auf das

Konto des Amtes Demmin-Land, nach Vorlage der Genehmigung nach der

Grundstücksverkehrsordnung und dem Grundstücksverkehrsgesetz. Vor

Abschluss des Kaufvertrages ist der Nachweis zu erbringen, dass der Kaufpreis

gezahlt werden kann (z.B. durch eine Bankbestätigung). Im Kaufvertrag wird der

Rücktritt des Verkäufers vereinbart, wenn nicht innerhalb von 4 Wochen nach

dem vereinbarten Zahlungstermin, auf das angegebene Konto gezahlt ist. Sollte

das erworbene Grundstück innerhalb der nächsten 5 Jahre veräußert werden,

steht der eventuelle Mehrerlös der Gemeinde zu. Die Übergabe erfolgt zum 1.

des auf die Kaufpreiszahlung folgenden Monats. Ab Tag der Übergabe übernimmt

der Erwerber alle öffentlichen und privatrechtlichen Lasten.