09.03.2020 - 6.2 Antrag auf Abweichung von Festsetzungen des Beb...

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Verchen stimmt der beantragten Abweichung von den gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 „Eigenheimkomplex Verchen West“, hier von B.6 hinsichtlich der Höhe der Einfriedungen, für Errichtung eines 1m hohen Maschendrahtzaunes (Bepflanzung mit einheimischen Gewächsen) auf dem Flurstück 52/28, Flur 2, Gemarkung Verchen zu.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0