29.04.2020 - 4 Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüs...

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Wortprotokoll

TOP 8.1 Nur Beratung zu Vertragsangelegenheiten VO/GV 51/19/008

 

TOP 8.2 Campingplatzangelegenheit VO/GV 51/19/009

Die Gemeindevertretung beschließt die ordentliche Kündigung der beiden Nutzungsverträge der 4. Reihe und Anbieten eines neuen Stellplatzes (derzeit sind noch Plätze in den zulässigen 3 Reihen frei) zum vertraglich nächstmöglichen Zeitpunkt.

 

TOP 8.3 Beschlussfassung zur Änderung eines Vertragsmusters VO/GV 51/19/010 (geändert):

Die Gemeindevertretung beschließt die Erweiterung des Vertragsmusters, das im Rechtsverhältnis zu den Dauernutzern zu verwenden ist, um folgende Punkte:

• neuer Punkt 5.: "Eine Vermietung der auf dem Stellplatz befindlichen Einrichtungen und Anlagen des Nutzers zum Zwecke der Erzielung von Einnahmen ist unzulässig."

• Punkt 7. neuer Anstrich: "Die dem Nutzer durch das Amt Demmin-Land ausgestellte Berechtigungskarte zum Abstellen des PKW auf dem öffentlichen Parkplatz während der Ruhezeiten ist auch während des Parkens auf dem Camping- und Wochenendplatz von außen deutlich sichtbar im PKW anzubringen bzw. abzulegen. Erfolgt dies nicht, ist die Gemeinde berechtigt, eine Vertragsstrafe geltend zu machen. Diese beträgt für jeden Fall der Zuwiderhandlung 5,00 €, maximal jedoch 5,00 € je Kalendertag. Als Kalendertag gilt dabei der Zeitraum zwischen 0:00 und 24:00 Uhr.“

• Punkt 7. neuer Anstrich: "Das Abstellen eines Bootstrailers auf dem Campingplatz ist zulässig. Das Entgelt hierfür beträgt 20,00 € kalenderjährlich."

Diese zusätzlichen Bestimmungen sind ab sofort in alle neu abzuschließenden Vereinbarungen aufzunehmen und sollen zum nächst möglichen Zeitpunkt auch in den bestehenden Vertragsverhältnissen eingeführt werden, nötigenfalls durch fristgerechte Kündigung der bestehenden Verträge unter gleichzeitigem Angebot des Abschlusses einer neuen Vereinbarung, die die o.g. Bestimmungen enthält.