18.06.2020 - 6.2 Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 BauGB und ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Verchen stimmt der beantragten Befreiung von der im Bebauungsplan Nr. 1 „Eigenheimkomplex Verchen West“ festgesetzten Baugrenze zu und erteilt gem. § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Carport mit Werkstatt auf dem Grundstück Flurstück 52/31, Flur 2, Gemarkung Verchen.
 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amt-demmin-land.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000152&TOLFDNR=1003630&selfaction=print