14.07.2020 - 6.4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 "Lagerun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Sarow
- Datum:
- Di., 14.07.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dagmar Neubert
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss (geändert):
1. Die Gemeinde Sarow beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Lagerung von WEA-Ersatzteilen“ für das Flurstück 8, Flur 5, Gemarkung Sarow. Planungsziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes „Lagerfläche für WEA-Ersatzteile“.
2. Auf der Grundlage des Vorentwurfes (Stand: Juni 2020) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Lagerung von WEA-Ersatzteilen“ soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch öffentliches Auslegen des Vorentwurfes für die Dauer eines Monats im Amt Demmin-Land erfolgen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich zur Abgabe planungsrelevanter Hinweise aufzufordern.
3. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
324,7 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
938,5 kB
|