14.07.2020 - 6.4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 "Lagerun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss (geändert):

 

1. Die Gemeinde Sarow beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Lagerung von WEA-Ersatzteilen“ für das Flurstück 8, Flur 5, Gemarkung Sarow. Planungsziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes „Lagerfläche für WEA-Ersatzteile“.

2. Auf der Grundlage des Vorentwurfes (Stand: Juni 2020) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Lagerung von WEA-Ersatzteilen“ soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch öffentliches Auslegen des Vorentwurfes für die Dauer eines Monats im Amt Demmin-Land erfolgen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich zur Abgabe planungsrelevanter Hinweise aufzufordern.

3. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage